Der gerichtliche Sachverständige arbeitet parallel auch für den Bawag-Prozess.
GRAZ. Der Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner ist derzeit der wohl gefragteste Gerichtsgutachter Österreichs. Seit Monaten kämpft er sozusagen an zwei Fronten: Als Sachverständiger im Herberstein-Prozess – ebenso als solcher im Wiener Monsterverfahren um den Bawag-Skandal gegen Ex-Bawag-General Helmut Elsner und Co.
Die Grundaussagen der Kleiner-Expertise in Sachen Herberstein: Der Betrieb in Herberstein wäre bereits 2005 zahlungsunfähig gewesen. Die Steuerschuld der Familie Herberstein wäre auch bei strafmindernder Berücksichtigung infolge der Selbstanzeige höher gewesen, als vom Finanzamt berechnet. Hier kommt Kleiner mit 131.000 Euro auf knapp 30.000 Euro mehr. Und: Kleiner wertet die Bezüge Andrea Herbersteins als Gehalt und damit „strafbestimmenden Wertbetrag“.
Ebenfalls ins Visier Kleiners geriet Herbersteins Lebensgefährte Thomas Hampson. Die nun zu klärende Frage: Gilt das Wiener Haus des Sängers als Wohnsitz? Wenn ja wäre der Amerikaner damit in Österreich steuerpflichtig.
Herberstein-Anwalt Peter Bartl reagierte in aller Schärfe auf das Gutachten. Er verfasste eine 150-seitige „Gegendarstellung“ (plus 1800 Seiten Unterlagen). „Kleiner hat das nicht einmal gelesen“, ärgert sich Bartl. Auch hätte der Sachverständige, laut Anwalt, die Landtagsbeschlüsse zur Causa Herberstein in das Gutachten einarbeiten müssen.
Schon im Vorfeld sorgte eine Honorarforderung Kleiners für Aufregung. Für sein Gutachten hatte er dem Landesgericht knapp über 280.000 Euro in Rechnung gestellt. Nach Protest von Herberstein-Anwalt Bartl – im Fall einer Verurteilung müssten die Herbersteins diese Kosten übernehmen – wurde das Honorar vom Untersuchungsrichter um 106.000 Euro gekürzt. Kleiner hatte dagegen Berufung beim Oberlandesgericht angekündigt.
Ums Geld geht's freilich auch im Bawag-Prozess (dieser muss nun vorerst ohne Kleiner auskommen): Schätzungen zufolge könnte Kleiners Arbeit am Bawag-Gutachten letztlich bis zu 600.000 Euro kosten.
Zu wenig Personal in Graz
Indessen stellt sich für das im Rampenlicht der Medien stehende Grazer Gericht noch eine andere Frage: Gibt es überhaupt genug Richter für diesen Prozess? Laut neuer Strafprozessordnung braucht man für Verhandlungen, die für mehr als zehn Tage angesetzt sind – der Herberstein-Prozess ist für sechs Wochen anberaumt – einen Ersatzrichter.
Dieser müsste einspringen, falls ein Berufsrichter des Schöffensenats (bestehend aus zwei Berufs- und zwei Laien-Richtern) ausfällt. Aufgrund der Personalnot kann das Gericht aber keinen Ersatzrichter stellen, weshalb der gesamte Prozess wiederholt werden könnte, sollte ein Berufsrichter etwa wegen Krankheit ausfallen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2008)