Justiz: Abrechnung mit der Prozessreform

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die seit Jahresbeginn geltende, umfassende Reform des strafprozessualen Vorverfahrens zeigt in der täglichen Praxis deutliche Schwächen: Der Aktenlauf dauert viel zu lange – und es fehlt Personal.

WIEN. Seit Jahresbeginn gilt die Strafprozessreform. Seit 130 Jahren hat es in Österreich keine derart umfassende Erneuerung im strafprozessualen Vorverfahren gegeben. Der Untersuchungsrichter wurde abgeschafft – nun ist der Staatsanwalt Leiter des Vorverfahrens. Doch die Reform bereitet den Anwendern in der Praxis erhebliche Probleme: Die Übermittlung der (elektronischen) Akten von der Polizei zu den Staatsanwaltschaften dauert viel zu lange. Der Personalstand ist zu knapp.

Unter Vorverfahren versteht man den Abschnitt, der zwischen den polizeilichen Ermittlungen nach einem ersten Verdacht und dem Beginn der Gerichtsverhandlung bzw. der Einstellung des Verfahrens liegt. Abgesehen von der Aufwertung der Stellung des Staatsanwaltes (der U-Richter wurde zum Haftrichter und ist als solcher Hüter der Grundrechte) wurden auch die Rechte der Beschuldigten – aber auch die der Opfer aufgewertet. Genau hier beginnen die Schwierigkeiten. „Wir müssen zu viel Aufwand treiben, ohne, dass es einen Sinn hat“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch.

Die Staatsanwälte müssten etwa bei jeder Bestellung eines Sachverständigen die Polizei, die Opfer und die Beschuldigten verständigen. Dann müsse die Anklagebehörde eine Woche warten, ob Einsprüche erhoben werden – auch zum Beispiel bei einem behaupteten Peitschenschlag-Syndrom nach einem Autounfall. Jarosch: „Das sind Massenfälle.“ Hier blieben aufgrund der neuen Regeln „viel Zeit und viel Geld“ liegen.

2000 Berichte pro Tag

Auch der Aktenlauf funktioniert (noch?) nicht. Einer derjenigen, die das regelmäßig zu spüren bekommen, der Wiener Strafverteidiger Manfred Ainedter, erklärt: „Das Justizministerium war nach vier Jahren Vorlaufzeit nicht in der Lage, die Reform logistisch umzusetzen. Früher war es relativ problemlos, die Akten über den U-Richter zu bekommen. Jetzt ist der Akt in Haftsachen bis zur ersten Haftverhandlung nach 14 Tagen noch immer nicht da.“ Auch mit dem neuen Erlass, wonach der Akt erst wieder durchs Gericht an die Anwälte weitergeleitet werden müsse (wogegen die Richter übrigens protestieren), „geht es noch nicht reibungslos – aber besser“.

Auch einer der „Erfinder“ der Reform, Abteilungsleiter Christian Pilnacek von der Straflegislativsektion des Justizministeriums, räumte am Dienstag vor Journalisten ein, dass „verspätete Aktenabschriften für die Verteidiger“ derzeit noch ein Problem seien. Das eigentliche Manko beginnt aber schon im Bereich der Polizei – Pilnacek drückt sich auch hier vorsichtig aus: „Die elektronische Übermittlung der Polizeiberichte an die Staatsanwälte funktioniert nicht reibungslos.“ Man habe derzeit einen zeitlichen Rückstand von durchschnittlich acht Tagen.

Pilnacek weist aber daraufhin, dass es ca. 2000 Berichts-Übermittlungen pro Tag gebe. Der stärkste Tag war bisher der 13. März mit 2100 Berichten und 9000 beigefügten elektronischen Dokumenten.

Zum Thema „Aktenübermittlung“ ergänzt der Straflegist kritisch: „Probeläufe wurden nicht durchgeführt.“ Dies liege daran, dass die Polizei erst kurz vor Inkrafttreten der Reform mit der Umstellung auf elektronische Akten beschäftigt gewesen sei.

Weiterer Stolperstein: die Personalprobleme. Sie treten vor allem bei den Kanzleikräften auf. Derzeit kommt eine Kanzleikraft auf drei Staatsanwälte. Wünschenswert wäre ein Verhältnis von eins zu eins. Ankläger-Sprecher Jarosch: „Die Stimmung in den Kanzleien ist gespannt – um es höflich auszudrücken.“

Justizministerin Maria Berger setzt in dieser Hinsicht auf Abwarten. Sollte der Engpass bestehen bleiben, „dann müssen wir sicher personell helfen“, sagt sie am Dienstag in einem Radiointerview. Richtig beurteilen könne man die Auswirkungen aber erst nach einem halben Jahr.

Letztlich bekommt die Reform auch seitens der Richtervereinigung ihr Fett ab. Richter-Präsident Werner Zinkl: „Es ist alles eingetroffen, wovor wir gewarnt haben.“ Auch bei den (derzeit rund 1800) Richtern herrsche Personalnot. Dies mache sich in den Gerichtsverhandlungen bemerkbar. Da nun tendenziell früher angeklagt werde, müssten oft in den bereits laufenden Prozessen bestimmte Ermittlungsschritte (Einvernahmen etc.) nachgeholt werden. Das koste Zeit. Und Personal.

AUF EINEN BLICK

Die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten: Die Übermittlung von elektronischen Akten von der Polizei zur Staatsanwaltschaft geht viel zu langsam. Außerdem fehlt es österreichweit an Kanzleikräften im Bereich der Anklagebehörden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2008)

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