Der Flüchtlingsdienst kritisiert die Praxis der Asylverfahren.
WIEN. Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, fordert ein neues Verfahren für das Bleiberecht von Asylwerbern, bei denen die Behandlung des Asylansuchens länger als drei Jahre dauert. Für bestehende Asyl-Altfälle will die Diakonie ein Bleiberecht nach fünf Jahren.
Bei diesem Verfahren sollen Gemeinde und Bundesland ein gewichtiges Wort mitreden können – wenn nicht überhaupt allein entscheiden. Dabei werde dann berücksichtigt, wie gut die Betroffenen integriert sind. Das neue Verfahren soll den „humanitären Aufenthalt“ entscheiden. Chalupka: „Das System ist falsch. Wir fordern eine rechtliche Grundlage und Transparenz, keinen Akt der Gnade.“
Begründet wird die Forderung mit einer nicht zumutbaren Unsicherheit für die Asylwerber. Besonders krass werde dies für deren Kinder. Christoph Riedl, Leiter des Flüchtlingsdienstes der evangelischen Kirchen, berichtet von der fünfköpfigen Familie Aganbegovic aus der Republik Srpska in Bosnien, die insgesamt 16 Jahre auf der Flucht ist. Der älteste Sohn habe die Matura abgelegt, aber als Asylwerber keine Chance auf einen Job. Heftige Kritik übt Riedl schließlich an der Praxis bei den Asylverfahren. „In den Bescheiden ist eine Verbesserung nicht ablesbar.“
ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl verteidigt die Linie von Innenminister Günther Platter: „Wer tatsächlich Schutz und Hilfe braucht, bekommt diese Hilfestellung in jedem Fall.“ Tatsächlich gebe es aber auch Menschen, die ihren Asylantrag zu Unrecht stellten und sich ein besseres Leben in Österreich erwarten. „Das ist zwar verständlich, aber noch lange kein Grund für Asyl in Österreich.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2008)