Standesamt scheidet die Volkspartei

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Streit in der ÖVP über die neue Homo-Partnerschaft – nicht um den Inhalt, sondern die Form. Von der klassischen Ehe über den Homo-Pakt bis zur „Ehe light“ reichen die Möglichkeiten.

Wien. Wie soll ein staatliches Partnerschaftsmodell für Homosexuelle ausschauen? Diese Frage wird in der Regierung heftig diskutiert. Im Vordergrund steht aber nicht, welche Rechte und Pflichten ein solcher Pakt nach sich ziehen soll, sondern die Symbolik. ÖVP-Chef Wilhelm Molterer erklärte am Mittwoch, dass er gegen eine eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle auf dem Standesamt ist. Prompt gab es Widerspruch von Umweltminister Josef Pröll, der (ebenso wie SPÖ-Justizministerin Maria Berger) das Standesamt mit der Paktschließung betrauen will.

Inhaltlich halten sich die offiziellen ÖVP-Wortmeldungen zum bereits seit Oktober des Vorjahres vorliegenden Partnerschaftsmodell von Berger aber auffallend in Grenzen. Dabei ist dieser Entwurf weitgehend: Homosexuelle sollen fast die gleichen Rechte und Pflichten wie Eheleute bekommen. Nur die Adoption bleibt Homosexuellen verwehrt. Und sie sollen sich nach drei Jahren Trennung etwas schneller scheiden lassen können als Heterosexuelle. Kleine Änderungen zum ursprünglichen Berger-Entwurf könnte es zwar nach dem noch ausständigen Endbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe geben. Die wesentlichen Punkte des Entwurfs bleiben laut Justizministerium aber unverändert.

Und es ist rechtlich betrachtet sogar nötig, Homosexuellen bei einem für sie geschaffenen Paktmodell möglichst eheähnliche Rechte und Pflichten zu gewähren. Denn schafft man nur eine „Ehe light“ – also eine Partnerschaft mit weniger Rechten und Pflichten – so müsste dieses Paktmodell auch für Heterosexuelle geöffnet werden. Das wäre dann „verfassungsrechtlich geboten“ erklärt im Gespräch mit der „Presse“ Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Das ergebe sich bereits aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. In Österreich hat aber vor allem die ÖVP die Schaffung einer Ehe light für Heterosexuelle als „Entwertung“ der Ehe immer abgelehnt.

Klar ist, dass es vier Möglichkeiten gibt: Man öffnet die Ehe für Homosexuelle. Man schafft für sie ein eigenes eheähnliches Modell. Man führt eine Ehe light ein, die Homo- und Heterosexuellen offensteht. Oder man schafft kein neues Partnermodell und begnügt sich mit punktueller Gleichstellung.

Die Schaffung eines neuen staatlichen Partnermodells hätte weitgehende Folgewirkungen, etwa im Sozialrecht: So entschied der Europäische Gerichtshof dieser Tage, dass eine Pensionsversicherung Homosexuelle nicht benachteiligen darf – sofern es zwischen den Partnern rechtliche Unterhaltsverpflichtungen wie in einer Ehe gab.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2008)

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