Elsners Ehre am Prüfstand: Gericht sorgt für Staunen

(c) Reuters (Herbert Neubauer)
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Üble Nachrede? Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner verlor einen Medienprozess um „Porsche-Fahrten“. Aber erst in 2. Instanz.

WIEN. Helmut Elsner ist als einziger der neun Bawag-Angeklagten eingesperrt. Am 14. September 2006 wurde er in Frankreich verhaftet, im Februar 2007 nach Wien ausgeliefert, wo er seither in U-Haft sitzt. Zeitgleich mit der Verhaftung in Frankreich erschien ein Artikel im Magazin „News“, der Elsner als „flotten“ Porsche-Fahrer auswies. Der Ex-Bawag-Chef „braust“, so hieß es, „jenseits der 120 km/h-Marke“ zu Geschäftsterminen – anstatt sich gerichtlichen Einvernahmen in Wien zu stellen. Nur: Der Mann im Porsche war gar nicht Elsner.

Der echte Elsner klagte das Magazin wegen übler Nachrede (gemäß Mediengesetz) und gewann glatt. Doch nun sorgt das Oberlandesgericht (OLG) Wien mit einem neuen Entscheid für Staunen.

Gleich vorweg: Elsner war damals nachweislich herzkrank und ließ sich auf Anraten seines Arztes bei den österreichischen Behörden entschuldigen, nachdem er zuvor zu acht Vernehmungen nach Wien gekommen war. In dem Magazin wurde ein ganz anderer Eindruck erweckt: Laut OLG (und hier schließt sich das OLG Erstrichterin Lucie Heindl-König vom Straflandesgericht Wien an) hätten die Leser erfahren, „dass der Antragsteller (Elsner, Anm.) eine Krankheit vortäusche, sie als Ausrede benutze, um einem vorgesehenen Einvernahmetermin fernzubleiben, somit das Verfahren gegen ihn zu verzögern und zu verschleppen.“

So weit so klar – dennoch sprengt der OLG-Senat (Vorsitz Herbert Körber) das Ersturteil, mit dem die Zeitschrift zu 15.000 Euro Entschädigungszahlung an Elsner (wegen erlittener Kränkung) verdonnert worden war. Begründung: Wenn geschrieben werde, dass Elsner unentschuldigt einem Einvernahmetermin fern bleibe, indem er eine Krankheit vortäusche, so sage man dem Ex-Bawag-Chef ein Verhalten nach „das vom durchschnittlichen Medienkonsument nicht derart verstanden wird, dass die soziale Wertschätzung des Antragstellers (Elsner) empfindlich beeinträchtigt wird“.

Bitteres Fazit für Elsner: Das OLG entzieht dem Ex-Banker die 15.000-Euro-Entschädigung und brummt diesem die Kosten des Verfahrens auf. Wobei der OLG-Senat noch deutlicher wird: Das Verhalten, welches Elsner durch den Artikel nachgesagt wurde, „wird zwar nicht als anstrebenswert angesehen, allgemein besteht jedoch Verständnis dafür, dass ein Beschuldigter so handelt (...).“

Elsners angebliches Verhalten sei mit „Krankfeiern“ zu vergleichen: Auch dies werde „im Einzelfall jedoch schmunzelnd als menschliche Schwäche und einem sonst braven Arbeitnehmer in nicht übertriebenem Ausmaß geradezu zustehend sozial akzeptiert.“

Zu den für Elsner schmerzlichen Folgen des Artikels (dessen Verfasser hatte auch vor den Behörden ausgesagt) schreibt das OLG lapidar: „Letztlich mag der gegenständliche Artikel bei der Verhaftung des Antragstellers, die primär aufgrund der unwahren Aussage des Journalisten erfolgte, auch eine gewisse Bedeutung zugekommen sein. Dies ändert aber nichts daran, dass der dem Leser mitgeteilte Bedeutungsinhalt der Verschleppungsabsicht durch Vortäuschen einer Krankheit das Tatbild der üblen Nachrede nicht erfüllt.“

OLG auch sonst „konsequent“

Medienrechts-Anwalt Thomas Höhne (er ist in den Fall nicht involviert) meint auf „Presse“-Anfrage, die OLG-Entscheidung sei verfehlt und lebensfremd. Das OLG habe nur gefragt, ob es rechtswidrig sei, sich einem Strafverfahren zu entziehen. Die Absicht des Artikels, das Anprangern Elsners, sei fälschlicherweise ausgeklammert worden. Höhne: „Natürlich wird Elsner in der sozialen Wertschätzung herabgesetzt.“

Auffällig ist, dass es auch das OLG Wien war, das nicht weniger als neun Enthaftungsanträge des bald 73-Jährigen abgewiesen hat. Elsners Anwalt Wolfgang Schubert ironisch: „Die Medien-Entscheidung ist konsequent, sie bestätigt die Rechtsprechung zu den Enthaftungsanträgen.“

AUF EINEN BLICK

Bittere Niederlage für Helmut Elsner. Der Ex-Bawag-General, der derzeit als Hauptangeklagter des Bawag-Untreue-Prozesses angeklagt ist, verlor einen Medienprozess. Das Gericht befasste sich dabei mit der Frage: Wann ist Elsner gekränkt?

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2008)


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