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Wien: Staatsanwalt soll Kokain in Lokal gekauft haben

(c) APA (Günter R. Artinger)
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Suspendierung. Der Jurist soll auch vertrauliche Infos weitergegeben haben. Gegen den 41-Jährigen ist ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs und Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz anhängig.

WIEN(APA). Ein Wiener Staatsanwalt ist vorläufig vom Dienst suspendiert worden, weil er in einem Kellerlokal in Wien-Mariahilf Kokain gekauft und möglicherweise auch vertrauliche Informationen weitergegeben haben soll. Das bestätigte die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Marie-Luise Nittel, am Wochenende.

Gegen den 41-Jährigen ist ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs und Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz anhängig. Das Verfahren wurde von Wien nach St. Pölten verlagert, um Befangenheit auszuschließen. Über dienstrechtliche Konsequenzen wird als zuständige Disziplinarbehörde das Oberlandesgericht Graz entscheiden.

Der Staatsanwalt war im Zuge der Ermittlungen gegen eine in der Bundespolizeidirektion Wien beschäftigte Schreibkraft ins Visier der Kriminaldirektion (KD) 1 geraten. Die Frau soll in ihrer Freizeit Drogengeschäfte abgewickelt haben. Im Zuge der Erhebungen stieß man auf ein Lokal an der Wienzeile, in dem auch der Staatsanwalt zu den Gästen zählte. Die KD 1 schaltete das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) ein, das schließlich eine Anzeige einbrachte: „Es besteht der Verdacht, dass der Kollege in dem Lokal bzw. über Leute die dort verkehrten, Kokain gekauft und konsumiert hat“, erklärte Nittel: „Daneben soll er Informationen weitergegeben haben, wo man prüfen muss, ob die unter das Amtsgeheimnis fallen und sein Verhalten somit als Amtsmissbrauch zu werten ist.“


Computerabfragen für Freunde

Gerüchte, wonach das Suchtmittelproblem des Staatsanwalts in Juristenkreisen bereits bekannt gewesen sei, konnte sie nicht bestätigen. Es gebe derzeit auch keine Hinweise, dass der Betroffene Drogen weitergegeben oder gar verkauft habe, betonte Nittel: „Wie es aussieht, hat er diese ausschließlich zum Eigenbedarf erworben.“

Gravierender, weil im Fall einer Verurteilung mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht, wäre der Amtsmissbrauch, der im Raum steht: Der glühende Rapid-Fan soll in dem Lokal auf Gleichgesinnte gestoßen sein und für diese auf Wunsch Computerabfragen über Strafverfahren getätigt haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2008)