Terror-Häftlinge klagen über Misshandlungen

(c) APA (HELMUT FOHRINGER)
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Für das Wiener „Terror-Paar“ gilt mittlerweile die höchste Sicherheitsstufe.

WIEN. Aufregung und Nervosität um das Wiener „Terror-Paar“: Der wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe zu vier Jahren Gefängnis verurteilte Wiener ägyptischer Abstammung, Mohamed Mahmoud (22) und seine 21-jährige Lebensgefährtin Mona S. (sie erhielt 22 Monate Haft) klagen über Misshandlungen während der U-Haft. Das Gefangenenhaus weist diese Vorwürfe entschieden zurück.

25. März 2008, 12.50 Uhr, Justizanstalt Wien-Josefstadt: Mahmoud erhält Besuch von drei Familienmitgliedern. Die Stimmung ist gespannt. Es gilt die höchste Sicherheitsstufe. Mahmoud beginnt wie bei früheren Besuchen mit seinen Angehörigen Arabisch zu sprechen. Der ranghöchste Justizwachebeamte vor Ort verfügt, dass Deutsch gesprochen werden muss. Man will keine unerlaubten Absprachen riskieren. Der Gefangene protestiert. Ab hier gehen die Darstellungen auseinander.

Laut einem der „Presse“ vorliegenden Brief von Mahmoud sei plötzlich die „Einsatzgruppe“ gekommen. „Sie zerrten mich mit Gewalt ohne Grund weg, schlugen mich, sodass ich am rechten Unterschenkel eine Schwellung hatte.“ Auch seien ihm Haare ausgerissen worden, er habe einen Stoß mit dem Ellbogen gegen das Brustbein bekommen und sei dann „nackt in Einzelhaft“ gekommen. Die Anstalt dementiert die behaupteten Übergriffe. Mahmoud habe sich der Anordnung Deutsch zu sprechen widersetzt, weshalb der Besuch nach „Eskalieren“ einer Diskussion mit der Justizwache abgebrochen worden sei. Gemäß einem (der „Presse“ ebenfalls vorliegenden) „Straferkenntnis“ der Justizanstalt vom 3. April wird Mahmoud wegen des strittigen Besuchs mit dem Entzug von drei Besuchsterminen bestraft. Außerdem lebt eine alte (damals bedingt verhängte) Ordnungsstrafe auf: Mahmoud muss sieben Tage in „Hausarrest“, das heißt, er darf in dieser Zeit seine Zelle nur in Ausnahmefällen verlassen.

Richter dämmt Besuche ein

Indessen wiederholt Mona S. den Vorwurf, sie habe nach Einlieferung in die Anstalt durch die raue Behandlung ein Kind verloren. Belege dafür gibt es nicht.

Mittlerweile liegt ein Schreiben des Strafrichters des „Terror-Paares“, datiert mit 2. April, vor. Darin heißt es: „Im Hinblick auf die Forderungen der Entführer der österreichischen Geiseln in Nordafrika auf Freilassung der Untersuchungsgefangenen“ Mahmoud und Mona S. dürfen Besuche künftig „nur mit richterlicher Einzelbewilligung“ stattfinden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2008)

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