Börse. Arbeiterkammer erwirkt einstweilige Verfügung gegen Meinl. Aktien-Zertifikate der Meinl European Land dürfen nicht als "Aktien" angepriesen werden.
wien (red./ju). Die Arbeiterkammer hat die Meinl Bank und deren Vertriebsfirma Meinl Success wegen irreführender Werbung für Aktien-Zertifikate der Meinl European Land verklagt – und einen Etappensieg errungen: Das Handelsgericht Wien hat nun festgestellt, dass Aussagen in Verkaufsprospekten tatsächlich irreführend waren. In einer einstweiligen Verfügung wird es der Meinl Bank bzw. der Meinl Success nun untersagt, diese irreführenden Aussagen weiter zu verwenden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meinl hat Rekurs eingelegt und mitgeteilt, dass man die Website des Unternehmens bereits entsprechend adaptiert habe. Teilweise gehe es um Verkaufsprospekte, die schon länger nicht mehr verwendet wurden.
Die nunmehr vom Gericht als irreführend bezeichneten Prospektangaben sind (teilweise unter Klagsandrohungen der Meinl Gruppe) in der „Presse“ in den vergangenen Monaten schon ausführlich dargestellt worden. So wurden etwa die in Wien notierenden Zertifikate als „Aktien“ bezeichnet. Julius Meinl V. selbst hatte sich im Vertriebsprospekt für die Kapitalerhöhung 2007 – wiewohl er nach Eigenangaben mit MEL absolut nichts zu tun hat – an die „sehr geehrten Aktionäre“ gewandt. Diese Bezeichnungen sind nun verboten worden. Auch die Behauptung, die Gesellschaft befinde sich nahezu zur Gänze in Streubesitz, ist jetzt untersagt.
Verbotene „Mohren“-Werbung
Besonders pikant: MEL darf nicht mehr „unrichtige Behauptungen über die Dauer des Bestehens des Unternehmens“ aufstellen und nicht in irreführender Weise mit dem Namen „Meinl“ werben, solange Mitglieder der Familie Meinl nicht substanziell am Unternehmen beteiligt sind.
MEL hatte in einem Prospekt behauptet, Meinl blicke „auf 150 Jahre Erfahrung“ zurück. Solche Verquickungen mit der Handelsgruppe sind jetzt untersagt. Das trifft auch auf die Verwendung des „Mohrenkopfes“, des Logos der Handelsgruppe, zu: Im (der „Presse“ vorliegenden) Verkaufsprosekt 2007 war der Firmenwortlaut Meinl European Land an mehreren Stellen mit dem „Mohrenkopf“ verziert gewesen. Übrigens: MEL, aber auch MAI und MIP zahlen mehrere Millionen Euro Lizenzgebühr im Jahr, um den Namen Meinl (in dessen Nähe sie sich jetzt nicht mehr rücken dürfen) führen zu dürfen.
Die AK hofft, dass der Ausgang des Verfahrens positive Auswirkungen auf Schadenersatzprozesse haben wird, die sie für Kleinanleger anstrebt.
AUF EINEN BLICK
Irreführend waren Vertriebsprospekte von Meinl Bank und Meinl Success für Zertifikate der Meinl European Land, sagt das Wiener Handelsgericht.
Eine einstweilige Verfügung untersagt den Meinls jetzt die inkriminierten Behauptungen. Meinl legt allerdings Rekurs ein, die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2008)