Kokain- und Amts-Missbrauch wird einem – nun suspendierten – Karriere-Staatsanwalt vorgeworfen.
WIEN.Wie kann ein Staatsanwalt die Anklage in einem Drogenprozess vertreten, wenn er selber ein Drogenproblem hat? Genau das ist das Dilemma eines Angehörigen der Anklagebehörde Wien. Hatte der 41-jährige zuletzt gute Chancen, Leiter der Abteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu werden – so ist er nun suspendiert. Sein Fall (im doppelten Sinne des Wortes) ist Tagesgespräch innerhalb der Justiz. Die Chancen auf ein Comeback des Talar-Trägers stehen schlecht.
Der Verdacht, der derzeit im Landesgericht St. Pölten (Wien wäre wohl befangen) geprüft wird: Der Betreffende soll in einem Lokal in Wien-Mariahilf Kokain geschnupft haben. Das gibt der Ankläger nach anfänglichem Leugnen auch zu. Zudem wird der groß gewachsene Mann, der sich mit entschlossenen Plädoyers einen Namen gemacht hatte, beschuldigt, interne Informationen – etwa ob ein bestimmter Verdächtiger in U-Haft sitzt – ausgeplaudert zu haben. Insofern wird wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung eines Amtsgeheimnisses ermittelt.
Bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der Dienstaufsicht des Verdächtigen, wurde vor kurzem hinter verschlossenen Türen erklärt, was man von einem viel versprechenden Beamten hält, der dabei ist, seine Karriere auf diese Art zu ruinieren: „Ein Vollkoffer.“ So herzhaft diese Bezeichnung auch ausgesprochen wurde – gerne sagte man das nicht.
Bedauern statt Schadenfreude
Kaum jemand innerhalb der Wiener Strafjustiz verfällt in Schadenfreude über die Irrwege des Verdächtigen. Selbst lang gediente Strafverteidiger (die natürlichen Feinde der Staatsanwälte) streuen dem 41-jährigen Rosen. „Ein guter Mann, schade um ihn“, lautet das übereinstimmende Urteil.
Es waren durchaus große Prozesse, die den nun Suspendierten ins Rampenlicht rückten: Da war zum Beispiel die Causa Jacqueline. Die Eltern der Zehnjährigen wurden im Februar 2005 wegen grausamer Misshandlungen des Mädchens zur Höchststrafe von je 15 Jahren Gefängnis verurteilt. „Ich bin fassungslos“, hatte zuvor der Staatsanwalt gemeint – und für hohe Strafen plädiert.
Sogar eine frühere „Begegnung“ des Anklägers mit Kokain ist dokumentiert: Es war August 2004, als ein Wiener wegen einer beinahe tödlichen Messer-Attacke auf einen Drogenlieferanten angeklagt war. Für unfreiwillige Komik (auch beim Staatsanwalt) sorgte der Messerstecher, der – als langjähriger Kokain-Konsument – über sein Opfer bzw. sein Motiv sagte: „Ich hatte die Nase voll.“
Was geschieht nun mit dem suspendierten Ankläger? Abgesehen vom Strafverfahren (Amtsmissbrauch ist immerhin mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht), könnte er im Disziplinarverfahren (das wird in Graz geführt) mit der „Höchststrafe“ belangt werden: mit einer Entlassung. Der Verdächtige kämpft nun, so hört man, um seinen Job. Vorerst bleibt dem eingefleischten Rapid-Fan (in seinem Dienstzimmer hängt die Rapid-Fahne) nur ein Trost: Sein Klub steht kurz davor, österreichischer Meister zu werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2008)