BAWAG-Verfahren gegen Grasser eingestellt

APA (Archiv/Fohringer)
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Für den früheren Finanzminister Grasser hat der umstrittene Prüfauftrag, den er im Zusammenhang mit der BAWAG-Affäre der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilt hatte, kein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das seit über einem Jahr gegen Grasser anhängige Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses ein.

Auf Basis einer Sachverhaltsdarstellung der SPÖ hatte die Staatsanwaltschaft unter der Aktenzahl 51 St 19/07w gegen Grasser ermittelt. Ausgangspunkt war der Fragebogen, den der damalige Finanzminister im Mai 2006 zur Beantwortung an OeNB und FMA schickte, um sich seiner Darstellung zufolge für einen Auftritt im Parlament entsprechend vorbereiten zu können.

Die SPÖ witterte hingegen Amtsmissbrauch. Der Fragebogen habe konkrete politische Ziele vorgegeben, nämlich - wörtliches Zitat - ein "Netzwerk der SPÖ - verantwortlich für den Schaden BAWAG und ÖGB" herauszuarbeiten. Im Vorfeld des Nationalratswahlkampfs habe Grasser damit den Versuch unternommen, die Bankenaufsicht zu manipulieren, so die SPÖ.

Die Staatsanwaltschaft ist jetzt allerdings zum Schluss gekommen, dass Grasser keine einseitige und gegen die SPÖ gerichtete Fragenbeantwortung eingefordert hat. "Aus den Vernehmungen aller Beteiligten ergab sich übereinstimmend, dass das Eingangsstatement nicht darauf gerichtet war, die objektive Beantwortung der Fragen in irgendeine Richtung zu beeinflussen und auch nicht so verstanden wurde", teilte ein Behördensprecher mit.

(APA)

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