Justizministerin Berger behielt die Möglichkeit für Homosexuelle, am Standesamt zu "heiraten", trotz Widerstandes der ÖVP in dem Gesetzesentwurf. Das Gesetz könnte ab 2009 in Kraft treten.
Justizministerin Maria Berger (SPÖ) gibt den Entwurf für das Lebenspartnerschaftsgesetz in Begutachtung. Das Gesetz soll Homosexuellen ermöglichen, eingetragene Partnerschaften einzugehen. Rechte und Pflichten entsprechen weitgehend - mit der großen Ausnahme der Adoption von Kindern - der Ehe, auch die Lebenspartnerschaft soll nur durch gerichtliche Auflösung oder Ableben beendet werden können. Es werde also nicht die Ehe für Homosexuelle geöffnet, und es werde keine "Ehe light" geschaffen, mit der auch Heterosexuelle die Ehe umgehen könnten, betonte Berger. Denn Heterosexuellen soll die Partnerschaft nicht offen stehen.
In dem Gesetzesentwurf enthalten ist auch weiterhin Bergers "Vorschlag", die Partnerschaften am Standesamt schließen zu lassen. Sollte die ÖVP andere Orte dafür - etwa die Bezirkshauptmannschaften - wollen, müsse sie das im Zuge der Begutachtung vorschlagen, sagte Berger am Donnerstag. Von diesem Detail abgesehen bestehe inhaltlich über das neue Institut der Partnerschaft für Homosexuelle Konsens.
Berger plädiert für das Standesamt, weil nur dieses die nötige Kompetenz habe, die Voraussetzungen für das Eingehen einer Partnerschaft zu prüfen - also ob eine Ehe oder eine andere Lebenspartnerschaft besteht. ÖVP-Chef Vizekanzler Wilhelm Molterer hat das Standesamt aber abgelehnt.
Seinen Vorschlag, die Bezirksgerichte zuständig zu machen, lehnte wiederum die Justizministerin klar ab: "Das kommt nicht in Frage."
Die ebenfalls genannten Bezirkshauptmannschaften seien derzeit nur Aufsichtsbehörden über die Standesämter. Das Justizministerium gehe von dieser geltenden Rechtslage aus. Sollte die ÖVP die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig machen wollen, müsste das Innenministerium das Personenstandsgesetz entsprechend ändern, meinte Berger. Ob das für sie in Frage käme, darüber wolle sie jetzt noch nicht "spekulieren".
Ausdrücklich verankert werden soll auch das Verbot der Diskriminierung auf Grund einer Lebenspartnerschaft - etwa bei der Vermietung einer Wohnung.
Gesetz könnte Anfang 2009 in Kraft treten
Die Begutachtung des Gesetzesentwurfs läuft bis 6. Juni. Laut Arbeitsplan der Regierung soll das gesamte Familienrechtspaket im Juni im Ministerrat behandelt werden. In Kraft treten könnte das Lebenspartnerschaftsgesetz - "vorbehaltlich der Zustimmung des Nationalrates" - Anfang 2009.
Bergers Begutachtungsentwurf enthält auch bereits die materiellen Änderungen der Justizgesetze, die für die Umsetzung der Lebenspartnerschaften nötig sind. Das sind u.a. das Recht, sich einer Zeugenaussage im Strafprozess zu entschlagen, die Frage des Eintritts in Mietrechte oder die Gleichstellung mit Ehepartnern im Erbrecht.
Aber auch zahlreiche andere Gesetze - wie Fremden-, Sozialversicherungs- (Mitversicherung und Hinterbliebenenpension) oder Steuerrecht - müssen angepasst werden. Sie fallen jedoch in die Zuständigkeit anderer Ministerien. Eine Generalklausel, wonach Lebenspartner generell rechtlich Ehepartnern gleich gestellt sind, lehnt Berger als "unfreundlichen Akt gegenüber den anderen Ressorts" ab.
Das Justizministerium bemühe sich aber darum, dass alle Gesetze möglichst gleichzeitig mit dem Beschluss der Lebenspartnerschaft angepasst werden, erklärte Berger zu dieser Frage, auf deren Lösung die Homosexuellenvertreter drängen. Man habe darüber schon in der Arbeitsgruppe gesprochen. Und die anderen Ressorts werden in der Begutachtung noch einmal gebeten, die jeweils nötigen Änderungen mitzuteilen, diese Liste solle als "Arbeitsauftrag" mitbeschlossen werden. Sollten "Lücken" bleiben, könnten Betroffene deren Schließung vor Gericht oder beim Verfassungsgerichtshof einklagen.
Für Berger ist es jedenfalls "höchste Zeit, dass wir uns den europäischen Standards anschließen". Denn in der EU gebe es nur mehr zehn Länder - vor allem die neuen Mitglieder im Osten -, in denen es keine Ehe oder Lebenspartnerschaft für Homosexuelle gibt.
ÖVP: "Entwurf noch nicht akkordiert"
Die ÖVP regaierte zurückhaltend auf Bergers Entwurf. Er sei noch nicht mit der Partei akkordiert und es werde "sicherlich noch Änderungen geben", erklärte Jusizsprecher Heribert Donnerbauer am Donnerstag. Derzeit laufe die ÖVP-interne Diskussion. Für den Abschluss der Partnerschaft komme das Bezirksgericht oder die Bezirksverwaltungsbehörde in Frage.
VP-Innenminister Günther Platter ließ hingegen offen, ob die Eintragung der Lebenspartnerschaft am Standesamt oder bei der Bezrikshauptmannschaft erfolgen sollte. Klar sei für ihn nur: "Ich will keine Zeremonie mit Pauken und Trompeten".
Die Grüne Nationalratsabgeordnete Ulrike Lunacek bezeichnete den Vorschlag der Justizministerin als "alles andere als zufriedenstellend". Sie lehnt Bergers Plan ab, die anderen Ministerien in der Begutachtungsphase aufzufordern, abzuschaffende Diskriminierungen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu nennen. "Wir wissen, wo die großen Diskriminierungen liegen: Im Sozial- und Pensionsrecht, im Fremdenrecht und bei der Adoption", so Lunacek. Der ÖVP-interne Streit um das Standesamt sei vor diesem Hintergrund "reine Schaumschlägerei, die von den wirklich wichtigen rechtlichen Themen ablenken soll".
Homosexuellen-Vertreter selbst sehen in der Diskussion, ob die Lebenspartnerschaften am Standesamt oder bei den Bezirksbehörden eingetragen werden, eine "Scheindebatte". "Entscheidend sind die Rechte", betont Rechtskomittee Lambda-Vorsitzender Helmut Graupner. Er hat jedoch schwere Bedenken: Wenn es nicht zu einer Gleichstellung im Bereich der Sozial- und Krankenversicherung kommen sollte, dann solle die Regierung das Projekt der Homo-Ehe gleich absagen.
Grundsätzlich begrüßt Graupner den Gesetzesentwurf. Er befürchtet jedoch, dass nur die zivilrechtlichen Pflichten der Lebenspartnerschaft (z.B. Unterhalt) beschlossen werden, nicht jedoch die Gleichstellung in anderen Bereichen. Es gebe "Hunderte von Gesetzen", die an die neue Rechtslage angepasst werden müssen, betont Graupner - teilweise fallen diese jedoch in die Zuständigkeit von ÖVP-Ministern.
Auch die Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien fordert die betroffenen Ministerien auf, ihre Begleitgesetze rasch vorzulegen. "Wir appellieren daher an die ÖVP, die Scheindiskussion zur Frage Standesamt oder nicht Standesamt zu beenden. Es geht um viel wesentlichere Fragen, die in die ÖVP-Ressorts fallen, wie etwa das Fremdenrecht", sagte HOSI-Vorsitzender Christian Högl.
(Ag./Red.)