Horngacher mit VfGH-Beschwerde abgeblitzt

APA (Archiv/Fohringer)
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Der suspendierte Wiener Landespolizeikommandant Roland Horngacher, im Herbst 2007 wegen Amtsmissbrauchs nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingt verurteilt, ist beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. In dem Rechtsstreit ging es um die Abberufung Horngachers als Landespolizeikommandant im Mai 2007 und seine Betrauung mit einem niedriger dotierten Posten als leitender Beamter im Kraftfahrreferat.

Gegen diese Verwendungsänderung hatte Horngacher umgehend Beschwerde bei der Berufungskommission im Bundeskanzleramt erhoben, die das Berufungsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung im anhängigen Strafverfahren aussetzte. Horngacher beantragte daraufhin vergeblich bei der Wiener Sicherheitsdirektion einen Aufschub für den Bescheid und argumentierte, dass wegen der Aussetzung des Berufungsverfahrens eine Aufhebung in naher Zukunft nicht absehbar sei und das für ihn eine erhebliche Bezugskürzung auf unbestimmte Dauer bedeute.

Nach dieser Abfuhr wandte sich Horngacher neuerlich an Berufungskommission - und wieder nützte es ihm nichts, denn das Gremium gab der Berufung mit Bescheid vom 5. November keine Folge. Als Konsequenz wandte sich der suspendierte Spitzenbeamte an den VfGH, da er sich in seinem Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt sah und die Versetzung als nicht rechtskonform betrachtete.

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Ein weiteres "Nein" von den Höchstrichtern gab es für Horngachers Antrag, die Beschwerde für den Fall der Ablehnung durch die Verfassungsrichter an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten. Begründung: Dieser sei in Angelegenheiten der Berufungskommission nicht zuständig.

(APA)

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