Alleinerzieher, Sozialhilfebezieher, Mindestpensionisten oder Studierende können sich aufgrund niedriger Einkommen von Ökostromkosten teils befreien. 2013 stieg die Zahl auf 107.000 Befreiungen.
Die Befreiungen von Ökostromkosten in Österreich steigen: Von 2012 auf 2013 kletterte die Zahl der Haushalte, die von den Kosten der Ökostromförderung teils befreit sind, um 32.000 oder 43 Prozent auf 107.000. Das teilte die Regulierungsbehörde E-Control am Sonntag mit. Die befreiten Haushalte zahlen pro Jahr höchstens 20 Euro als Ökostromförderung, Durchschnittshaushalte heuer 83 Euro.
"Mit wenig Aufwand können Haushalte, die knapp bei Kassa sind, ihre Stromrechnung im Durchschnitt um rund zehn Prozent senken", so E-Control-Vorstand Martin Graf. Fünf Millionen Euro hätten sich die im Vorjahr befreiten Haushalte insgesamt gespart.
GIS-Formular genügt für Befreiung
Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten - etwa Alleinerzieher, Sozialhilfebezieher, Mindestpensionisten und Studierende, so die Regulierungsbehörde, die die entsprechende Verordnung erließ. Es genügt übrigens ein Formular des Gebühren Info Service (GIS), um sich von Fernsehgebühren und Ökostromkosten befreien zu lassen.
Ökostromkosten
Ökostromkosten sind von Stromkunden zu bezahlen, weil erneuerbare Energieträger wie Wind und Sonne vom Staat gefördert werden, um den Anteil von Ökostrom in Österreich auszubauen.
(APA)