Warum Wien keine türkischen Ortstafeln erhält

Eine von Peter Siegls gestaltete dreisprachigen Ortstafel.
Eine von Peter Siegls gestaltete dreisprachigen Ortstafel.APA (Schaulust)
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Äußerungen von Höchstgerichts-Präsident Holzinger über die Anerkennung von Volksgruppen lösen eine Debatte aus. Während der Staatsvertrag Kroaten und Slowenen Ortstafeln zusichert, gilt dies für Türken nicht.

Wien. Bekommt Wien türkische Ortstafeln? Darüber wird nach Äußerungen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, von Medien und Politik spekuliert. Der Jurist war bei einer Podiumsdiskussion gefragt worden, ob Polen, Serben oder Türken in Österreich als Volksgruppe anerkannt werden müssen. Zuwanderer nach einer bis drei Generationen könnten versuchen, eine Anerkennung als autochthone Volksgruppe zu erreichen, sagte Holzinger. Werde die Anerkennung verweigert, könnten die Betroffenen vor den VfGH ziehen. Es würden sich hier also Rechtsfragen stellen.

Gegenüber der „Presse“ beschwichtigte ein Sprecher des VfGH am Montag: „Das war eine theoretische Wortmeldung in einer sehr virtuellen Fachdiskussion. Mehr ist dazu nicht anzumerken, weil es keine wie immer geartete Meinungsäußerung des VfGH-Präsidenten war und auch kein Thema für ihn ist.“

Aber sind türkische Ortstafeln in Wien nun tatsächlich realistisch? „Die Presse“ ging den rechtlichen Fragen dazu nach.

1. Auf welche Rechte können sich Volksgruppen in Österreich berufen?

Der Staatsvertrag von Wien sichert slowenischen und kroatischen Minderheiten mehrere Rechte (Ortstafeln, Schulen) zu. Dann gibt es das Volksgruppengesetz, das die Einsetzung von Volksgruppenbeiräten für Kroaten, Slowenen, Tschechen, Slowaken, Ungarn und Roma-Angehörige vorsieht. Sie erhalten bei Fördermitteln ein Mitspracherecht. Und dann gibt es eine Norm im Bundes-Verfassungsgesetz. Laut Artikel acht werden „autochthone Volksgruppen“ geschützt. „Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern“, heißt es darin.

2. Haben die Türken nun gute Chancen, als Volksgruppe anerkannt zu werden?

Nein. Die Mehrheit der Juristen gehe davon aus, dass nur die im Jahr 1920 in Österreich befindlichen Minderheiten als autochthone Volksgruppen anzuerkennen sind, sagt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. In diesem Jahr wurde das Bundes-Verfassungsgesetz in Geltung gesetzt. Polen – sie waren 1920 schon im Land – hätten also etwa im Vergleich mit Türken bessere Chancen auf eine Anerkennung als Volksgruppe.

„Zuwanderer der zweiten oder dritten Generation bilden noch keine Volksgruppe“, ergänzt Heinz Mayer, Dekan der Wiener Jusfakultät (und sieht die Sache somit möglicherweise strikter als Holzinger). Zudem leben Türken nicht in einem bestimmten, zusammenhängenden Gebiet Österreichs (wie etwa die Kärntner Slowenen), was die Einstufung als Volksgruppe noch einmal erschwert.

3. Ist es auszuschließen, dass die Türken einmal eine Volksgruppe in Österreich werden?

Rechtlich erzwingen lasse sich die Einstufung als Volksgruppe wohl kaum, sagt Funk. Allerdings könnte die Politik von sich aus irgendwann beschließen, Türken als Volksgruppe zu schützen. Der Professor würde es „in der Logik des Volksgruppenschutzes“ auch geboten sehen, es nicht nur bei den schon 1920 im Land befindlichen Volksgruppen zu belassen. Er plädiert dafür, (freiwillig) weitere Minderheiten wie die Türken als Volksgruppe anzuerkennen, wenn sie seit Generationen im Land sind. Politisch werde dies aber kaum durchsetzbar sein, meint Funk.

4. Wenn die Türken doch Volksgruppe werden, bekommt Wien dann zweisprachige Ortstafeln?

Selbst wenn die Türken als Volksgruppe anerkannt werden, haben sie noch kein Recht auf Ortstafeln. Zweisprachige Ortstafeln stehen laut Staatsvertrag nur Slowenen und Kroaten zu. Eine andere Volksgruppe könne nicht die gleichen Rechte einfordern, betonen Mayer und Funk. Natürlich darf die Politik aber auch abseits des Staatsvertrags zweisprachige Ortstafeln einführen (so gibt es im Burgenland auch ungarische Ortsschilder).

Die nun mancherorts geführte Debatte über verpflichtende türkische Ortstafeln in Wien wird von den Juristen aber als „absurd“ (Mayer) oder als „Nonsens“ und „rechtlich leere Kilometer“ (Funk) eingestuft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.05.2014)

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