Widerstand gegen neue Säule und Mini-Bundesrat

Länder wehren sich gegen Neuregelung der Kompetenzen. Mandatare der Länderkammer sind erbost.

Wien (aich). Während um das dritte Experten-Paket zur Staatsreform noch gestritten wird, ist das zweite bereits in Begutachtung. Es umfasst eine neue Regelung für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und enthält Vorschläge für eine Neugestaltung des Bundesrats. Und die Kritiker der Reformen ließen nicht auf sich warten.

Von abzulehnenden „zentralistischen Tendenzen“ spricht etwa Gebhard Halder, Landtagspräsident von Vorarlberg und gleichzeitig Vorsitzender der österreichischen Landtagspräsidentenkonferenz. Was ihn empört: Der Bund könne künftig wichtige Bereiche wie Gesundheitsversorgung oder Katastrophenschutz beliebig an sich ziehen. Tatsächlich sieht der Expertenentwurf Vereinfachungen bei der Kompetenzverteilung vor. Aus bisher 180 Kompetenzbestimmungen werden 60. Die Kompetenzen wären auf drei Säulen verteilt: Für Säule eins ist allein der Bund zuständig, für Säule zwei nur das Land. Abgeschafft wird die Ausführungsgesetzgebung (bei dieser präzisiert das Land die Gesetze des Bundes). Stattdessen gibt es eine dritte Säule: Darin kann der Bund (unter verstärkter Mitwirkung des Bundesrats) bundeseinheitliche Gesetze erlassen.

Städte haben auch Lob über

Etwas zufriedener als die Länder reagierte der Städtebund: Er lobt, dass Gemeinden künftig „gesetzesergänzende Verordnungen“ erlassen können. Bisher durften Städte nur ortspolizeiliche Verordnungenerlassen. Manche Kommunen versuchten dadurch, Alkoholverbote an bestimmten Plätzen durchzusetzen, scheiterten aber in der Regel am Verfassungsgerichtshof. Freilich hatten auch die Kommunen etwas auszusetzen: So kritisieren sie, dass Aufsichts-, Prüfungs- und Kontrollrechte gegenüber den Gemeinden nicht auf ein vernünftiges Maß reduziert würden.

Die heftigsten Reaktionen lösten die Neugestaltung des Bundesrats hervor: Die Experten erarbeiteten zwei Ideen. Bei der sanften Reformvariante bliebe die Zusammensetzung der Länderkammer gleich. Es gebe nur Änderungen beim Vetorecht des Bundesrats (so würde es bei Fragen der dritten Säule für einen Einspruch reichen, wenn nur die Hälfte der Vertreter von fünf Ländern Nein sagen. Der Nationalrat könnte aber mit Zwei-Drittel-Mehrheit einen Beharrungsbeschluss fällen).

Die radikale Reformvariante sieht vor, dass jedes Land nur drei Abgeordnete zur Länderkammer stellt: den Landeshauptmann, den Landtagspräsidenten sowie eine dritte vom jeweiligen Landtag bestimmte Person. Zusammen verfügen sie über eine Stimme für ihr Land. Wenig überraschend waren die derzeit aktiven Bundesräte darüber „not amused“.

Bundesräte zittern um ihren Job

Der Experten-Plan „massakriert geradezu elementare Grundsätze des demokratischen Parlamentarismus“, meinte etwa der SPÖ-Fraktionsführer in der Länderkammer, Albrecht Konecny. Die ÖVP-Bundesräte sehen das ähnlich. Immerhin: Kärntens Landeschef Jörg Haider (BZÖ) findet die Idee gut und wäre bereit, selbst in den Bundesrat zu gehen.

Wiens Bürgermeister Michael Häupl prangert an, dass dadurch der Landeshauptmann – er ist Vertreter der Exekutive – gleichzeitig im Bundesrat an der Legislative mitwirken würde. Aus diesem Grund war auch der SPÖ-Chefverhandler in der Expertengruppe, Peter Kostelka, gegen den Plan.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2008)

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