Es sei weder eine vorsätzliche Täuschung der Stadt Linz noch eine Beitragstäterschaft zur Untreue nachweisbar, so die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Bawag P.S.K. im Zusammenhang mit der Linzer Swap-Affäre eingestellt. Das gab die Behörde am Mittwoch bekannt. Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium haben die Einstellung genehmigt.
Es habe sich herausgestellt, dass die Bankmitarbeiter vor Geschäftsabschluss offenbar keine Kenntnis vom negativen Anfangswert des Swap 4175 gehabt hätten. Die Berechnung dieses Wertes sei laut Ermittlungen immer erst nach Vertragsabschluss erfolgt, so die Staatsanwaltschaft. Sie sieht daher weder eine vorsätzliche Täuschung der Stadt Linz noch eine Beitragstäterschaft zur Untreue.
Nur Vorsätzlichkeit relevant
Die Frage, ob und durch wen allenfalls fahrlässig ein Schaden herbeigeführt worden sei, habe man nicht untersucht, erklärte die Behörde. Sie sei strafrechtlich irrelevant, da für die infrage kommenden Tatbestände vorsätzliches Handeln vorausgesetzt hätten.
Die Stadt Linz hatte 2007 mit der Bawag den sogenannten Swap 4175, ein hochspekulatives Währungs- und Zinstauschgeschäft abgeschlossen. Das Wertpapiergeschäft (Franken-Swap) hat einen Schaden von 417,8 Millionen Euro für die Stadt Linz verursacht. Diese ist der Meinung, das Geschäft sei nie rechtsgültig zustandegekommen. Die Bank begehrt Schadenersatz, weil Linz die Zahlungen im Oktober 2011 eingestellt hat.
(APA)