„Das Gesetz darf so nicht kommen“

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Finanzprokuratur: Michael Auer, neuer Präsident der Wiener Anwaltskammer, wendet sich massiv gegen die geplante obligatorische Befassung der Prokuratur als Berater des Bundes.

WIEN. Wenn Michael Auer, seit voriger Woche Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, auf das geplante neue Finanzprokuraturgesetz zu sprechen kommt, wird er heftig: „Das ist eine ganz grobe Sache“, sagt er im Gespräch mit der „Presse“. Und: „Das Gesetz darf so nicht kommen.“ Nach diesem seinem „ersten Anliegen“ will Auer sich vor allem um mehr Unterstützung für den Berufsnachwuchs kümmern und um eine stärkere Beachtung der Wiener Kammer im Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (Örak).

Um Honorare für externe Berater einzusparen, will das Finanzministerium eine obligatorische Befassung der Finanzprokuratur als Berater von Bundesbehörden einführen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf kritisiert Auer scharf: Einerseits müsste die Prokuratur erst – auf Kosten des Steuerzahlers – Spezialwissen aufbauen, was den beabsichtigten Einsparungseffekt konterkarieren würde. Außerdem würde durch die Schaffung eines Beratungsmonopols EU- und Wettbewerbsrecht verletzt und in die Erwerbsfreiheit eingegriffen: „Das ist aus meiner Sicht verfassungswidrig.“ Es gebe Kanzleien mit aufrechten Mandaten von Ministerien, und diese würden per Gesetz durchkreuzt.

Neben der Wahrung der Interessen dieser Kollegen und der Anwaltschaft insgesamt ist Auer auch an der Unterstützung junger Anwältinnen und Anwälte gelegen. Er will dafür sorgen, dass Berufsanfänger mit der Erstellung von Businessplänen vertraut gemacht werden. Der Aufbau einer Kanzlei koste enorm viel Geld, das erst mit einer – durch die Dauer von Prozessen bedingten – Verzögerung hereinkomme. „Der Anwalt muss sicher zwei bis drei Jahre vorfinanzieren, und über die muss er drüberkommen.“ Er, Auer, habe seine Kanzlei von Null aufgebaut und sich zu Beginn mit Substitutionen für Anwälte aus ganz Österreich geholfen. Ebenfalls ein Anliegen für die Jungen ist die Einbindung der Rechtsanwaltsanwärter ins System der Altersvorsorge, wobei man zusammen mit dem Örak auf einem guten Weg sei.

Im Örak will Auer der Wiener Kammer mehr Gehör verschaffen. Es sei das Verdienst seines Vorgängers Harald Bisanz, die zuvor ramponierte Gesprächsbasis wiederhergestellt zu haben. „Aber wir müssen uns dort auch durchsetzen.“ Am Beispiel Homosexuellen-„Ehe“: Die Wiener hätten schon früh darauf hingewiesen, dass sie vor dem Standesamt, nicht vor dem Notar geschlossen werden solle, seien im Örak aber zunächst nicht gehört worden (im vorliegenden Gesetzesentwurf steht jetzt das Standesamt).

ZUR PERSON

Michael Auer, geboren am 22. März 1954 in Wien, verheiratet, drei Kinder. Auer ist seit 1984 eingetragener Anwalt, seit 2000 Mediator. Er war bisher einer der Vizepräsidenten der Wiener Anwaltskammer und wurde vorige Woche zum Präsidenten gewählt.

Stefan Prochaska, wie Auer Kandidat der Sobranje, folgt ihm als Vize nach. Elisabeth Rech und Brigitte Birnbaum bleiben es.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2008)

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