Unvermeidbar? Warum die Behörden scheiterten

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Adoption, Pflege: Familie und die Kinder hatten zu den Behörden öfter Kontakt. Aufgefallen ist trotzdem nichts.

Wien. Hat sie oder hat sie nicht? Hat die Amstettner Jugendwohlfahrt folgenschwere Fehler gemacht? Hätte sie nicht erkennen müssen, dass in dieser Familie etwas nicht stimmt? Die Frage, die teilweise schon zur medialen Anklage geronnen ist, wird sich erst seriös beantworten lassen, wenn die Akten sorgfältig studiert worden sind. Und genau dazu jedoch hatte der Sprecher der Jugendwohlfahrt, Bezirkshauptmann Hans Lenze, bis jetzt „keine Zeit“. Denn: „Es läutet dauernd das Telefon.“ Am anderen Ende: die Medien.

Der bis dato aber mögliche Befund fällt zu Gunsten der Behörde aus: Laut Lenze sind jene drei Kinder, die bei der Familie „normal“ lebten und mit denen man Kontakt hatte, „toperzogen“. Seien im Vereinsleben integriert, hätten Erfolge in der Schule, ausgezeichnetes Benehmen, die Großmutter hätte nahezu „perfekt“ die Mutterrolle ausgefüllt. Und auch ex post gebe es (bis jetzt) keinen Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Eine Bilderbuchfamilie. Quasi.

Tatsächlich hatte die Familie ja öfter Kontakt zur Jugendwohlfahrt. Zunächst bei der Adoption der neun Monate alten L., die im Mai 1993 mit einem Brief der Mutter „gefunden“ wurde. Der Akt bei Gericht enthält drei Berichte der Jugendwohlfahrt. Allerdings prüft die Behörde bei der Adoption durch nahe Verwandte weniger streng als durch Fremde, wie Sonja Pospisil, stellvertretende Leiterin des Wiener Referats für Adoptiv-und Pflegekinder, bestätigt. Auch auf Altersgrenzen wird nicht so strikt geachtet. Denn: „Das Gesetz bevorzugt Verwandte. Das ist gewollt.“

„Wo hätte das Kind hin sollen?“

Auch wenn der beigelegte Brief vor dem Gerichttrotzgrafologischen Gutachtens nicht als Beweis und M. somit eigentlich als „Findelkind“ (Vater und Mutter unbekannt) galt. Es gab wohl aber trotzdem einen Verwandtenbonus. Josef Schlögl, Vorsteher des Bezirksgerichts Amstetten: „Man wird den Großeltern ja keine Probleme machen. Wo hätte das Kind sonst hin können? Ins Heim.“ Zumal die kleine L. ja auch einen schweren Herzfehler hatte.

Insofern sah das Gericht auch keinen Anlass, ein Leumundszeugnis der Adoptiveltern zu verlangen. Das ist zwar nicht verpflichtend, laut Wiener Jugendamt allerdings aber (immer) üblich. Interessant ist dies, weil der mutmaßliche Täter, Josef F., Ende der Sechziger angeblich wegen eines Sexualdelikts in Haft war. Allerdings: 1993 wäre das Delikt schon getilgt gewesen. Nach der Rechtskraft der Adoption (August 1994) gab es keine Hausbesuche mehr.

Der nächste Kontakt zur Behörde dauerte aber nicht lang. 1994 „landete“ ein weiteres Baby, das Mädchen M., 1997 der Junge A. bei der Familie. Mit Brief. Diesmal wurden die Kinder nicht adoptiert, sondern in Pflege genommen. Aus finanziellen Gründen, wie Lenze meint. Für Pflegekinder bekommt man „Verwandtenpflegegeld“. Unklar ist bis dato aber, warum nur für ein Kind ein Gerichtsakt mit Obsorgeantrag vorliegt. „Was mit dem anderen Kind ist, weiß ich nicht“, so Schlögl. Rein rechtlich ist bei Verwandtenpflege keine Kontrolle durch die Jugendwohlfahrt mehr nötig.

Trotzdem gab es aber Kontakt, wie Lenze erklärt – durch die Pflegemutter. Wenn große Ausgaben für Kinder (Musikinstrumente etc.) fällig waren, meldete sie sich: „Er (Josef F.) hatte die Kontrolle über das Geld. Seine Frau lebte in engen finanziellen Verhältnissen“, sagt Lenze.

Ein Riss in der Fassade der Bilderbuchfamilie? Ein zweiter: Als die im Verlies eingesperrte Tochter einmal floh, gab es laut Lenze „Verdachtsmomente“. Aber nur vorübergehend. Unterm Strich glaubt Pospisil, dass ihren Kollegen kein Vorwurf zu machen ist: „Auch wenn man sich mit den Kindern intensiver unterhalten hätte, hätte das wohl nichts gebracht. Wenn sie etwas gewusst haben – die kamen ja teilweise mit über einem Jahr – haben sie das verdrängt.“ Und überhaupt: „Das Ganze ist so absurd. Da denkt ja keiner dran.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2008)


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