Für Entlastung "nimmt man ein Stück Rechtsstaat weg"

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Richter und Rechtsanwälte sind mit den Plänen des Justizministers weitgehend zufrieden, nur das Mandatsverfahren geht ihnen zu weit.

Die StPO-Reformpläne von VP-Justizminister Wolfgang Brandstetter werden von Richtern und Rechtsanwälten weitgehend begrüßt - aber das neue Mandatsverfahren geht ihnen zu weit. Die Staatsanwälte stehen dem Zeitlimit für Ermittlungen skeptisch gegenüber. Eine "strikte Frist" ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls würde die Staatsanwälte-Vereinigung ablehnen.

Diese scheine aber nicht gegeben, sagte Martin Ulrich, Präsidiumsmitglied der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte. Denn Brandstetters Entwurf erlaubt nach drei Jahren die Verlängerung der Ermittlungen durch das Gericht, wenn triftige Gründe vorliegen. Ob die geplante Regelung ermöglicht, ausreichend auf den Einzelfall einzugehen, müsse man sich aber noch genau anschauen. Genau prüfen will Ulrich auch, ob sie mit dem Anklagegrundsatz vereinbar ist. Er stellt aber den Sinn der Neuregelung in Frage: Sie werde Verfahren nicht beschleunigen. Denn Staatsanwälte würden sich ohnehin bemühen, Ermittlungen so rasch wie möglich abzuschließen.

Richtervereinigung aufgeschlossen gegenüber Limit

Die Richtervereinigung hat mit dem Zeitlimit kein Problem. Auch im Hinblick auf die Belastungen für den Verdächtigen sei der Abschluss von Ermittlungen binnen drei Jahren - wenn möglich - geboten, sagte Präsident Werner Zinkl. Eine große Mehrbelastung für die Richter erwartet er nicht. Nicht zufrieden ist Zinkl - ebenso wie Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff - mit dem geplanten Mandatsverfahren für kleine Delikte. Brandstetter habe damit zwar eine Forderung der Richterschaft aufgenommen, aber das Vorhaben gehe zu weit, ist Zinkl auch "verärgert", dass der Justizminister seinen Plan präsentiert habe ohne vorher Gespräch mit den Standesvertretern zu sprechen.

Der Entwurf sieht vor, dass Verfahren bei kleinen Delikten (mit Strafdrohung von Geldstrafe oder maximal einem Jahr Freiheitsstrafe), wenn der Beschuldigte geständig und damit einverstanden ist, ohne mündliche Verhandlung mit einer Strafverfügung des Richters beendet werden. Für Zinkl ist es bedenklich, "wenn eine längere Freiheitsstrafe ohne Verfahren per Strafverfügung verhängt werden kann". Wichtig sei in jedem Fall eine "wirklich verständliche Belehrung" sein, dass die Strafverfügung - anders als die Einstellung durch Diversion - bedeutet, vorbestraft zu sein.

Wolff steht dem ganzen "Schnellverfahren" skeptisch gegenüber. Nur um Verfahren schnell zu Ende zu bringen und Gerichte zu entlasten "nimmt man ein Stück Rechtsstaat weg". Aber "ein Rechtsstaat muss es sich leisten, in einem geordneten Verfahren über das Schicksal seiner Bürger zu entscheiden".

Abgesehen davon ist Wolff aber voll des Lobes: "Im Großen und Ganzen muss man dem Minister gratulieren, das ist eine gelungene Novelle." So bringt aus seiner Sicht etwa das Zeitlimit für die Ermittlungen mehr Rechtsstaatlichkeit. Die Abgrenzung zwischen bloß Verdächtigen und Beschuldigten nehme öffentlicher Vorverurteilung etwa bei anonymen Anzeigen die Spitze. Dass es wieder einen zweiten Berufsrichter in großen Schöffenverfahren geben soll, begrüßt Wolff - hätte da aber gern auch ein Antragsrecht für die Verteidiger. Die Verdoppelung des Anwaltskostenersatzes bei Freispruch sei ein "erster Schritt in die richtige Richtung".

(APA)

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