Entlastung mit der Gießkanne

Taschenrechner und Eurogeld
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Das Finanzministerium findet eine Reihe von Argumenten gegen die Indexierung der Steuerstufen.

Wien. Ein alter Kalauer sagt, dass in der österreichischen Bürokratie bei Auftauchen eines Vorschlags auf Veränderung sofort 20 Beamte all ihre Kreativität darauf verwenden nachzuweisen, wieso das Vorgeschlagene sicher nicht gehen kann. Danach sieht ein bisschen die aktuelle Argumentationslinie des Finanzministeriums in Sachen Abschaffung der kalten Progression aus.

Die geht so: Erstens gebe es ohnehin immer wieder Entlastungsschritte. So sei erst 2009 die Steuergrenze, ab der überhaupt erst Lohnsteuer fällig wird, angehoben worden. Und zwar von 10.000 auf 11.000 Euro im Jahr.

Zweitens müssten bei einer jährlichen Anpassung der Steuerstufen an die Inflation auch alle Ausnahmen angepasst werden. Etwa die Zuverdienstgrenzen im Einkommensteuergesetz, der Alleinverdienerabsetzbetrag und die Selbstbehalte bei den außergewöhnlichen Belastungen. Das sollte sich im Computerzeitalter freilich machen lassen.

Drittens, heißt es, würde eine Indexierung des Steuertarifs zwar tatsächlich eine steuerliche Entlastung bringen, allerdings nach dem „Gießkannenprinzip“. Soll heißen: Der Staat verliert eine Menge an Einnahmen, der Einzelne bekommt davon aber nur ein paar Euro.

Allerdings gebe es, meint man im Ministerium, eine gewaltige Manövriermasse für die Gegenfinanzierung durch Streichung der steuerlichen Ausnahmeregelungen. Da geht es um ein Volumen von 15 Milliarden Euro. Davon etwa 650 Millionen Euro durch die Steuerbefreiung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, 250 Millionen aus der Streichung der Überstundenzuschläge und 430 Millionen aus der Streichung der sogenannten „Topf-Sonderausgaben“ (also etwa Prämien für private Kranken- und Lebensversicherungen, Wohnraumschaffungsmaßnahmen etc.).

Das wäre allerdings wohl keine Senkung der Abgabenlast auf Arbeit, sondern eine bloße Umschichtung. Freilich: Ganz so schlimm wie befürchtet scheint die kalte Progression nicht zuzuschlagen. Laut Finanzministerium belastet sie die Arbeitnehmer jährlich mit rund 300 Millionen Euro – und nicht mit 2,5 Milliarden, wie das ein Innsbrucker Institut errechnet hat. (ju)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.05.2014)

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