Sanktionen gegen Russland: Berlin und Wien uneins

German Foreign Minister Steinmeier
German Foreign Minister Steinmeier(c) REUTERS (FRANCOIS LENOIR)
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Anders als Angela Merkel hält Sebastian Kurz die Abhaltung der Präsidentenwahl nicht für ausschlaggebend.

Brüssel. Die Mauer, die der Westen seit dem Ausbruch der Ukraine-Krise um Russland herum baut, ist seit dem gestrigen Montag um einen Stein höher – auch wenn es sich dabei eher um einen Lego-Stein als um einen Ziegel handelt. Die in Brüssel versammelten Außenminister der Europäischen Union einigten sich darauf, die Sanktionsliste der EU im Zusammenhang mit dem russischen Vorgehen auf der Krim auszuweiten – für Einreiseverbote und Kontensperren kommen unter anderem nun auch Personen infrage, die von der Enteignung ukrainischer Besitztümer auf der von Russland annektierten Halbinsel profitiert haben. Die Folge: Zu den bisher 48 russischen und ukrainischen Namen auf der schwarzen Liste der EU sind am Montag 15 weitere hinzugekommen – 13 natürliche und zwei juristische Personen, also auf der Krim ansässige Firmen, die im Zuge der russischen Aggression den Besitzer gewechselt haben. Die Namen müssen noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Sanktionen greifen.

Die letztgenannten Ziele sind eine Novität, denn bis dato hat die EU – anders als die USA – davon abgesehen, Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Unternehmen zu kappen. Angesichts der Tatsache, dass bis gestern „keine Schritte zur Deeskalation“ erkennbar waren, wurde der Kreis der potenziellen Sanktionsklienten erweitert. Von einer generellen Ausweitung der Strafmaßnahmen gegen die ukrainischen Separatisten und ihre russischen Unterstützer wollte aber am Montag niemand sprechen. „Wir halten immer noch bei Sanktionsstufe zwei“, betonte gestern Sebastian Kurz.

„Zwei sehr gewichtige Akteure“

Die vom österreichischen Außenminister angesprochene zweite Stufe bedeutet personalisierte Strafmaßnahmen und ist weitgehend symbolischer Natur. Sanktionsstufe drei – also breit gefächerte Wirtschaftssanktionen gegen Russland, die das Land (und die EU selbst) schmerzhaft treffen könnten – wird seit einiger Zeit von Experten in Brüssel und den EU-Hauptstädten vorbereitet. Und wie sich gestern zeigte, bleibt die Frage, unter welchen Bedingungen sie dann tatsächlich auch gezündet werden kann, derzeit unbeantwortet.

In ihrem Beschluss Anfang März haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU dazu verpflichtet, Stufe drei zu initiieren, sollten russische Truppen im Osten der Ukraine einfallen – wonach es derzeit freilich nicht aussieht. Am Samstag brachte Angela Merkel eine neue rote Linie ins Spiel: Die EU werde mit ihrer Sanktionsdrohung gegen Moskau Ernst machen, wenn die für den 25. Mai angesetzte ukrainische Präsidentschaftswahl nicht zufriedenstellend abgehalten werden könne, sagte die deutsche Bundeskanzlerin, die bei diesem Vorstoß von ihrem französischen Kollegen François Hollande unterstützt wurde.

Wien will diese Sicht der Dinge so nicht teilen. Deutschland und Frankreich seien „zwei sehr gewichtige Akteure in der Union, aber die EU besteht aus mehreren Mitgliedern“, sagte Außenminister Kurz gestern. Der einzige automatische Auslöser von Sanktionsstufe drei bleibt demnach eine russische Invasion, über alles andere müsse im Gremium der EU-Regierungen abgestimmt werden. Und diese Diskussion dürfte nicht gerade einfach werden, denn bis dato gibt es keine Definition einer freien und fairen Wahl, die in der Ukraine erfüllt werden müsste. Für Kurz wäre die Präsidentenwahl dann nicht frei und ordentlich, sollte es zur „flächendeckenden“ Verhinderung von Voten durch Separatisten kommen. Die erste Gelegenheit zur Einschätzung der Lage wird sich beim EU-Gipfel am 27. Mai bieten, bei dem es eigentlich um das Ergebnis der ebenfalls am 25. Mai stattfindenden Europawahl gehen sollte.

Kurz' deutscher Kollege Frank-Walter Steinmeier machte gestern jedenfalls deutlich, welchen Verlauf sich Berlin in der Ukraine wünscht: eine erfolgreiche Präsidentenwahl, gefolgt von der Arbeit an einer neuen Verfassung im Laufe des Sommers, und zu guter Letzt Parlamentswahlen noch vor Jahresende.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2014)

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