Empört Euch! Der wahre Skandal der Zentralmatura

In Deutsch war der Text eines anrüchigen Autors zu interpretieren.

Jeder Gymnasiallehrer mit einigen Jahren Unterrichtserfahrung weiß, wie viel Mühe und Aufwand in der Vorbereitung der Prüfungsaufgaben für die Matura steckt: Auswahl gut interpretierbarer Texte, interessante Themenstellungen mit diversen Bezugsmöglichkeiten, Beschaffung von geeigneten (Bild)-Materialien, Ausarbeitung passender Beispiele etc.

Und je näher der Tag X der schriftlichen Reifeprüfung rückt, umso akribischer die letzten Kontrollen: Sind alle notwendigen Mittel bereitgestellt, ist die Funktionsfähigkeit audiovisueller Medien überprüft, die nötige Anzahl an Kopien vorhanden, um letztlich bestens vorbereitet zu erscheinen?

All dies kümmerte die Verantwortlichen für die heurige Generalprobe der ab 2015 an allen Schulen verpflichtend durchzuführenden Zentralmatura offenbar wenig. Die erste Welle der Entrüstung rollte bereits vor einer Woche über das Land, als die Englischlehrer vom verantwortlichen Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung (BIFIE) einen nachträglich hinaufgesetzten Bewertungsschlüssel erhielten.

Ende vergangener Woche dann schwitzten zunächst nicht die Schüler, sondern etliche Mathematiklehrer und Direktoren einiger jener Schulen, in denen die Zentralmatura in Mathematik stattfand. Diese waren nämlich dann gefragt, als es darum ging, die fehlenden Beispiele aus dem Internet herunterzuladen, auszudrucken, zu kopieren... So weit, so schlecht.

Was unentschuldbar ist

Immerhin konnten diese Mängel noch, auch wenn sie an Unprofessionalität wohl nicht zu überbieten sind, durch Kooperation der zuständigen Lehrer ausgebügelt werden. Was aber völlig unentschuldbar ist und bisher im Medienwirbel um Englisch und Mathematik leider etwas im Hintergrund blieb, spielte sich bereits am Montag bei der Deutschklausur ab. Hier sind Empörung und Aufschrei am Platz. Denn es kann nicht angehen, dass die Kandidaten, die mit dem Prosatext „Die Schnecke“ von Manfred Hausmann konfrontiert und völlig überfordert wurden, einen Text vorgelegt bekamen, dessen Autor von der neueren Forschung eine regimefreundliche Haltung in der Zeit des Dritten Reiches nachgewiesen werden konnte. Hausmann war auch Mitarbeiter in Joseph Goebbels Propagandawochenzeitschrift „Das Reich“.

Das totale Versagen des BIFIE

Dass den „Experten“ des BIFIE die Dimension des ziemlich schwülstigen Textes offenbar überhaupt nicht bewusst war, zeigt sich nicht zuletzt in den völlig einseitigen Interpretationsvorgaben, die den Lehrern als Bewertungskriterien zur Verfügung gestellt wurden.

Hier manifestiert sich nicht nur das totale Versagen der Aufgabensteller, sondern führt mit aller Deutlichkeit das durch das BIFIE gelenkte Vorhaben der Zentralmatura ad absurdum: Einerseits werden Lehrer in unzumutbarer Weise entmündigt, andererseits müssen die uns viele Jahre hindurch anvertrauten Schüler, denen wir vor allem kritisches Denken beizubringen versuchten, am Ende ihrer Schullaufbahn vor solchen Zumutungen bewahrt werden!

Die „Lehr- und Lernfreiheit“ für Lehrende und Lernende wurde in den Universitätsgesetzen bereits im 19. Jahrhundert verankert. Im Staatsgrundgesetz von 1867 heißt es: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.“ Eine Rechtsnorm wie diese ist zweifellos eines der wichtigsten Fundamente freier Gesellschaften, und es darf nicht sein, dass sie aufgrund eines seit seinem Entstehen mit vielerlei Pannen und Inkompetenzen behafteten „Experteninstituts“ mit Füßen getreten wird.

Mag. Michaela Masek unterrichtet seit 1981 Latein, Griechisch und

Psychologie/Philosophie an einem Wiener Gymnasium. Seit 2002 Universitätslektorin am Institut für Philosophie.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2014)

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