Tierschützer-Prozess: Freispruch in Wiener Neustadt

Staatsanwalt Johannes Windisch vor Beginn der Verhandlung am Dienstag.
Staatsanwalt Johannes Windisch vor Beginn der Verhandlung am Dienstag.APA/ROBERT JAEGER
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Dem Beschuldigten wurde Tierquälerei bei der Befreiung von Schweinen zur Last gelegt. Das Gericht fand keinen strafrechtlich zu verurteilenden Vorwurf.

Das erste von drei Verfahren in der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens hat am Dienstag nach nur etwa 90-minütiger Verhandlung mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch geendet. Für das Gericht liege kein strafrechtlich zu verurteilender Vorwurf vor, begründete Einzelrichter Erich Csarmann.

Der wegen schwerer Sachbeschädigung und Tierquälerei angeklagte ehemalige Kampagnenleiter der Organisation Vier Pfoten nahm das Urteil an. Er hatte sich zuvor nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Das "Spielchen" könnte sich daher fortsetzen, mutmaßte der Angeklagte nach Verhandlungsende noch im Gerichtssaal.

Schweine bei Befreiung verendet?

Dem Mann war zur Last gelegt worden, im März 2008 in Bad Fischau-Brunn (Bezirk Wiener Neustadt) einen Schweinestall aufgebrochen zu haben. Dadurch seien etwa 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige verendet, hieß es in der Anklage

Die teilweise Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens ging unter regem Interesse von Medien und Zuhörern über die Bühne. Unter Letzteren befand sich auch Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), der wie die übrigen Beschuldigten rechtskräftig vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen worden war.

Balluch bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als "Glanzstunde für den Rechtsstaat". So hätte "von Anfang an" umgegangen werden müssen. "Die politische Motivation der Ermittlungen ist so offensichtlich, dass die unabhängige Gerichtsbarkeit die Sache sofort hätte stoppen müssen", betonte Balluch in einer Aussendung. "Ich erwarte nun auch ein ähnliches Vorgehen bezüglich des Vorwurfs der schweren Nötigung, nur weil legale Kampagnen angekündigt worden sind."

Bis 28. Mai zwei weitere Verfahren.

In den kommenden Wochen (bis zum 28. Mai) stehen weiters drei Tierschützer der Basisgruppe Tierrechte und ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins gegen Tierfabriken in zwei verschiedenen Verfahren wegen Nötigung vor Gericht. Es sollten also an drei Tagen Urteile gefällt werden.

Das Oberlandesgericht Wien hatte im Vorjahr fünf der am 2. Mai 2011 erfolgten 13 Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt aufgehoben. Der Vorwurf der kriminellen Organisation nach Paragraf 278 ist aber vom Tisch.

(APA)

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