Wie ein Strafgericht Normalität demonstriert.
Am Ende des Wiener Neustädter Tierschützerprozesses, gemeint ist hier der erste Prozess, jener mit der „Mafia-Anklage“, standen nicht nur 13 Freisprüche (von denen fünf aufgehoben und zur Neuverhandlung ausgeschrieben wurden). Am Ende musste gar der Gesetzgeber eingreifen: Der Mafia-Paragraf, der Paragraf 278a Strafgesetzbuch, der für die Bekämpfung organisierter Kriminalität (Dealer, Menschenhändler) gemacht worden war, wurde novelliert. NGOs, die mit Kampagnen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstreben, lassen sich nun mit dieser Keule nicht mehr erschlagen.
Aber eine solche Waffe hat eine gut gemachte (Tierschützer-)Anklage auch gar nicht nötig. Lassen sich konkrete Vorwürfe beweisen, liegt es am Gericht, entsprechende Verurteilungen zu verhängen. Reichen die Beweise nicht, muss ein Gericht (im Zweifel) freisprechen. So einfach ist das. Und genau so wurde es nun von einem offensichtlich lernfähigen Wiener Neustädter Gericht auch gemacht. Keine Tierschützerdemo, sondern eine Gerichtsdemo war das diesmal. Demonstriert wurde, wie man einen heiklen Prozess richtig führt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2014)