Skinhead-Reportage: Moschitz blitzt mit Klage gegen FPÖ ab

Der ORF-Redakteur hatte die FPÖ wegen übler Nachrede sowie Verletzung der Unschuldsvermutung geklagt.

Der Streit rund um die Skinhead-Reportage von ORF-Redakteur Ed Moschitz ist um eine Facette reicher: Moschitz ist mit einer Klage gegen die FPÖ wegen übler Nachrede sowie Verletzung der Unschuldsvermutung am Wiener Straflandesgericht abgeblitzt. Der Journalist hat nun drei Tage Zeit, gegen das nicht rechtskräftige Urteil im medienrechtlichen Verfahren zu berufen.

Ausgangspunkt war eine "Am Schauplatz"-Dokumentation, für die Moschitz im März 2010 zwei Jugendliche zu einer FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt begleitete, wo es zu einer Begegnung der beiden mit dem Parteichef kam. Heinz-Christian Strache bezichtigte den ORF-Redakteur vor laufender Kamera, die beiden zu neonazistischen Parolen angestiftet zu haben und zeigte ihn an. Strafrechtlich ist die Causa längst abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt.

Da die FPÖ knapp ein halbes Jahr nach dem Vorfall Moschitz Anstiftung der Skinheads sowie Manipulation des betreffenden Videobands vorgeworfen hat und als bewiesen darstellte, klagte dieser die Partei auf üble Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung. Aus der Sicht von Richter Stefan Apostol sind aber beide Anträge als unbegründet abzuweisen.

Es sei unbestritten, dass Moschitz die Dokumentation gemacht habe, und ebenso, dass er teilweise aktiv eingegriffen habe. "Es war offenkundig, dass doch etwas nachgeholfen werden musste, auf eine Weise, die das Ganze zuspitzt", so Apostol. Sollte zusätzlich ein "Nazisager" bei der betreffenden Veranstaltung fallen, wäre dies für Moschitz wohl "der Jackpot" gewesen, wie der Richter unterstrich. Er geht aufgrund der Beweislage davon aus, dass der Sager gefallen sei und nachträglich vom Band entfernt wurde. "Die Möglichkeit der Manipulation hat bestanden." Eine andere Sicht der Dinge wäre "völlig lebensfremd".

Gestützt hat sich Apostol dabei auch auf Aussagen des ehemaligen ORF-Chefredakteurs Walter Seledec. Das FPÖ-Parteimitglied wollte die Information über die Causa zum damaligen Zeitpunkt nicht an Strache weitergegeben haben, obwohl es Gespräche gegeben haben könnte. Der genaue Inhalt der Bänder sei ihm nicht bekannt gewesen, die Causa war aber "Tagesgespräch im ORF". Eine technische Bearbeitung des betreffenden Materials sei jedenfalls durchaus denkbar. "Als Insider weiß ich, was man alles tun kann", so Seledec. "Es ist technisch möglich, alles zu machen."

Zudem habe es damals eine Untersuchung im ORF gegeben, wobei sich Seledec nicht mehr erinnern konnte, in welcher Form diese stattgefunden habe. An den dabei vorgelegten Bändern sei aber offenbar "keine Manipulation festgestellt worden". Die Frage sei nur: "Was wurde vorgelegt?" Er selbst sei bei der Untersuchung "nicht direkt involviert" gewesen, weder als "Auftraggeber noch Abnehmer noch Kontrolleur", wie er auf Nachfrage von Moschitz' Anwältin Maria Windhager erläuterte.

Neben der Vernehmung von zwei weiteren Zeugen der Vorfälle in Wiener Neustadt sowie eines Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz Wien wurde am Mittwoch auch der betreffende Ausschnitt der Dokumentation dem Richter vorgespielt. Moschitz und seine Anwältin zeigten sich im Anschluss an den Urteilsspruch konsterniert, habe man mit diesem Ausgang doch nicht gerechnet. Vor allem die "Eindeutigkeit" war für Windhager nicht nachvollziehbar. Über eine mögliche Berufung werde man in den kommenden Tagen entscheiden.

(APA)

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