Gerichtsgebühren: Senkung in Sicht

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Wer sein Recht durchsetzen will, muss in kaum einem Land so viel bezahlen wie in Österreich. Ab 2015 soll es zumindest im Familienbereich Erleichterungen geben.

Wien. Anträge bei Gericht, um Kontakt zu seinem Kind zu erhalten, eine (einvernehmliche) Scheidung oder Gebühren für besachwalterte Personen: All das sind Beispiele für schwierige Lebenssituationen, in denen zur seelischen Belastung auch noch eine finanzielle hinzukommt. Und das, obwohl in Österreich schon jetzt die Gebühren sehr hoch sind. Nun ist zumindest eine Senkung in Sicht.

Justizminister Wolfgang Brandstetter sagte im parlamentarischen Justizausschuss, dass die Gebühren an der absoluten Obergrenze angelangt seien. Anträge im Familienrecht, etwa zur Durchsetzung von Kindesbesuchen, könnten kostenfrei werden. Heuer werde sich zwar noch keine Senkung ausgehen, hieß es am Donnerstag aus dem Justizministerium zur „Presse“. Das Ressort muss sich laut Brandstetter „nach der Decke strecken“. Aber für 2015 plant der Minister erste Entlastungen – speziell bei Gebühren im Zusammenhang mit Kindern.

Einer der schärfsten Kritiker der Gerichtsgebühren ist der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Zumal die Gerichte bereits jetzt mehr Einnahmen lukrieren als sie kosten. Laut einem Bericht der EU-Kommission werden die Kosten zu 108 Prozent gedeckt (Strafvollzug nicht einberechnet). Für 2014 dürfte der Überschuss der Justiz 138 Millionen Euro betragen, so Steinhauser.

Beim Budget nicht beachtet?

Dies werde nicht genügend beachtet, meint der Oppositionspolitiker. Bei der Budgetkürzung, die alle Ministerien betrifft, habe man beim Justizministerium nicht berücksichtigt, dass es nicht nur Ausgaben, sondern auch Gegeneinnahmen durch die Gebühren gebe. „Gebühren können eine Hürde für Rechtssuchende sein“, mahnt Steinhauser aber. Er schlägt vor, unter anderem die Gebühren für einvernehmliche Scheidungen (etwa 297 Euro für Scheidungsklage/Ehegattenunterhalt oder 320 Euro für die Vermögensaufteilung) zu streichen. Auch, dass Gerichte für die Bestätigung einer Pflegschaftsrechnung 82 Euro verlangen, dürfe nicht sein. Zudem will Steinhauser den Passus streichen, laut dem die Gerichtsgebühren automatisch wegen Indexanpassungen steigen.

Ob hohe Gerichtsgebühren tatsächlich Bürger davon abhalten, ihr Recht zu suchen, könne man nicht seriös sagen, meint Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung. Denn man sehe bei Gericht ja nur jene, die tatsächlich ihr Anliegen durchsetzen wollen. Aber die jetzigen Gebühren für Eltern, die Kontakt zu ihren Kindern herstellen wollen, seien jedenfalls „extrem unbefriedigend“.

Kritik gibt es aber auch immer wieder an den Kosten für große Prozesse: So muss man hierzulande bei einer 100-Millionen-Klage ganze 1,2 Millionen Euro an Gerichtsgebühren für die erste Instanz zahlen. In Deutschland wären die Kosten mit 330.000 Euro gedeckelt, in Italien würden die Gebühren selbst bei diesem hohen Streitwert noch unter 1500 Euro liegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.05.2014)

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