Tierschützer: Erster Freispruch rechtskräftig

Staatsanwalt Johannes Windisch verzichtete auf die Bekämpfung des Freispruchs.
Staatsanwalt Johannes Windisch verzichtete auf die Bekämpfung des Freispruchs.APA/Robert Jäger
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Der erste Freispruch im Rahmen der Neuauflage des Wiener Neustädter Tierschützerprozesses wurde rechtskräftig. Die Anklage hat eingelenkt und im Gegensatz zum ersten großen Verfahren auf einen Gang in die zweite Instanz verzichtet.

Das erste große Tierschützerverfahren im Landesgericht Wiener Neustadt endete im Mai 2011 mit glatten Freisprüchen für alle 13 Angekagten. Das Verfahren war aus dem Ruder geraten, weil die Staatsanwaltschaft alle 13 Personen unter anderem wegen des (später im Lichte des Verfahrens reformierten) "Mafia-Paragrafen" angeklagt hatte. Fünf der 13 Freisprüche waren allerdings vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben und zur Neuverhandlung ausgeschrieben worden.

Für fünf Angeklagte hieß es also weiter bangen. Der erste dieser fünf Angeklagten, der Tierpfleger Jürgen Faulmann (44) - er war kurioserweise wegen Tierquälerei angeklagt, da er Schweine aus einer Massentierhaltung befreit hatte und die Tiere dadurch in Stress geraten sein sollen - erhielt am Dienstag erneut einen Freispruch. Dieser wurde am Freitag rechtskräftig.

Mit Spannung hatten Beobachter darauf gewartet, wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf den neuerlichen Freispruch reagieren würde. Zwar war der "Mafia-Paragraf", also die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, nicht mehr Teil der Anklage - dennoch hätte Staatsanwalt Johannes Windisch den Fall erneut in die zweite Instanz, also wieder vor das Oberlandesgericht Wien, bringen können. Tat er aber nicht.

Am Freitag, nach drei Tagen Bedenkzeit der Anklage, war es klar: Der erste Freispruch im Rahmen der Prozesswiederholung ist rechtskräftig. Dies wurde der "Presse" am Freitagnachmittag vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Erich Habitzl bestätigt. "Die Begründung des Freispruchs ist für uns nachvollziehbar", sagte Habitzl.

Der Richter hatte den Freispruch vor allem mit einem Mangel an Beweisen begründet. Faulmann hatte erklärt, an der Befreiung von 400 Mastschweinen aus einer niederösterreichischen Schweinezucht im März 2008 nicht beteiligt gewesen zu sein. Im Anschluss an die Befreiung waren zumindest drei tote Tiere gefunden worden. Diese seien aber schon vorher unter den prekären Zuchtbedingungen gestorben, hatte der Angeklagte erklärt. Das Gericht hatte "keine Anhaltspunkte" dafür gefunden, dass der Tod der Tiere durch deren Befreiung (etwa durch übermäßigen Stress und/oder gegenseitiges Beißen) verursacht wurde.

Am Montag, 19. Mai, stehen weitere drei der fünf von der Neuauflage betroffenen Tierschützer vor Gericht. In der Woche darauf folgt der fünfte und letzte Beschuldigte.

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