Erstkommunion: Anzeige gegen Pröll

Erwin Pröll
Erwin Pröll(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Streit um das Üben von Erstkommunionsliedern in einer Volksschule hat nun rechtliche Folgen.

St.Pölten/Wien. Der Streit um das Üben von Erstkommunionsliedern in einer Volksschule in Niederösterreich hat jetzt sogar rechtliche Folgen. Die Initiative „Religion ist Privatsache“ hat gestern eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) eingebracht. Neben Pröll wurde auch der niederösterreichische Landesschulratspräsident Hermann Helm (ÖVP) angezeigt. Ausschlaggebend dafür war die angeblich von Pröll angeordnete Versetzung eines Beamten, der das Singen von Kirchenliedern im normalen Schulunterricht verboten hat.

Doch von vorn: Ein Vater eines niederösterreichischen Volksschulkindes, das ohne Bekenntnis großgezogen wird, wünschte sich, dass im normalen Unterricht keine Erstkommunionsliedern gesungen werden. An der Schule wurde das trotzdem gemacht. Der Vater wandte sich deshalb an die Rechtsabteilung des niederösterreichischen Landesschulrates. Deren Leiter, Fritz  Freudensprung, kam zum Schluss, dass tatsächlich keine Erstkommunionslieder im Musikunterricht geübt werden dürfen. Das sei laut der Initiative „Religion ist Privatsache“ auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gestützt. Dennoch bleib der Chefjurist des Landesschulrates mit dieser Meinung allein. Denn sowohl Landeshauptmann Pröll als auch Landesschulratspräsident Helm befürworteten das Üben der Erstkommunionslieder im Musikunterricht. Helm berief sich demnach auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, wonach neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien.

Chefjurist wurde versetzt

Die Folge: Der Jurist wurde strafversetzt. Er selbst will laut ORF-Radio nicht gegen die Versetzung vorgehen und hätte laut Verfassungsjurist Heinz Mayer wohl auch wenig Chance auf Erfolg. Denn als Landesbeamter, der der Schulbehörde des Bundes zugeteilt war, könne er so etwas gar nicht bekämpfen.

Den Kampf hat nun die Initiative „Religion ist Privatsache“ aufgenommen. Sie hat gegen Pröll und Helm Anzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt eingebracht.   (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2014)

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