Untersuchung: Hypo-Kommission vor rechtlichen Problemen

HYPO-UNTERSUCHUNGSKOMMISSION, GRISS
HYPO-UNTERSUCHUNGSKOMMISSION, GRISS(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Noch ist nicht geklärt, ob die von Minister Spindelegger eingesetzte Kommission Akten bekommt.

Wien. Noch hat die Griss-Kommission, die die Notverstaatlichung und Abwicklung der Hypo Alpe Adria untersuchen soll, ihre Arbeit nicht aufgenommen. Das liegt auch daran, dass noch gar nicht geklärt ist, auf welcher gesetzlichen Grundlage die vom Finanzminister eingesetzte Untersuchungskommission Unterlagen von öffentlichen Stellen – Finanzministerium, Finanzmarktaufsicht und Notenbank – bekommen soll.

Der grüne Abgeordnete Werner Kogler, der weiterhin vehement einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in der Causa verlangt, hält das gar nicht für möglich: „Es gibt keine Rechtsgrundlage, Dokumente herauszugeben“, sagt Kogler der „Presse“. Selbst dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags seien mit dieser Begründung zahlreiche Unterlagen vorenthalten worden. „Eine private Kommission hat noch viel weniger das Recht, Akten zu bekommen.“

Bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist man sich des Problems bewusst: „Das ist noch nicht geklärt“, sagt deren Sprecher, Klaus Grubelnik. Man habe zwar gesagt, die FMA habe nichts zu verstecken. Aber die Griss-Kommission müsse jetzt von sich aus einen Vorschlag machen, welches Prozedere sie sich vorstellen kann, dass Unterlagen herausgegeben werden und gleichzeitig das Bankgeheimnis und das Amtsgeheimnis gewahrt bleibe. Man benötige jedenfalls eine gesetzliche Grundlage für die Kooperation.

Suche nach einer Lösung

„Wir arbeiten daran“, sagt dazu Irmgard Griss, die Leiterin der Untersuchungskommission. Die frühere OGH-Präsidentin, die auf Wunsch von Finanzminister Michael Spindelegger eine fünfköpfige Expertenkommission zusammengestellt hat, erklärt, dass sie schon einen Vorschlag erarbeitet habe. Der werde jetzt geklärt und soll nächste Woche öffentlich gemacht werden.

Kogler sieht aber noch ein weiteres rechtliches Problem auf die Kommission zukommen: Selbst wenn sie die Akten bekommt, werde sie diese nicht veröffentlichen können. Das bedeutet, dass man auch im Abschlussbericht nicht auf die Unterlagen Bezug nehmen kann, auf die dieser Bericht beruht. Somit gebe es ein wenig transparentes Untersuchungsergebnis. Bei einem parlamentarischen U-Ausschuss wäre eine Veröffentlichung dagegen möglich.

„Blöd sterben lassen“

Ärgerlich findet Kogler die Vorgangsweise gegenüber dem Kärntner U-Ausschuss: „Den hat man blöd sterben lassen. Und jetzt heißt es, dass man keinen U-Ausschuss im Parlament braucht, weil es ohnehin schon die Untersuchung in Kärnten gegeben hat.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2014)

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