Tierschützer: Gericht setzt Freispruch-Serie fort

APA/ROBERT JAEGER
  • Drucken

Bei der Neuauflage des Wiener Neustädter Tierschützer-Prozesses brach die Anklage in sich zusammen; nun wartet nur noch ein Beschuldigter auf sein Urteil.

Wiener Neustadt. 13 glatte Freisprüche im Mai 2011; zweite Instanz hebt fünf Freisprüche auf; erste Instanz spricht vier von fünf Beschuldigten erneut frei. So könnte man im Stakkato die bisherige Chronologie des Wiener Neustädter Tierschützer-Verfahrens umreißen. Das bisher letzte Kapitel wurde am Montag geschrieben, als der Richter die bis zuletzt aufrecht erhaltene Anklage in seiner Urteilsbegründung geradezu „zerlegte".

Wurde vergangene Woche ein Tierpfleger vom kurios anmutenden Vorwurf rechtskräftig freigesprochen, er habe durch die Freilassung von Schweinen aus einer Massentierhaltung die Tiere „in Stress" versetzt und damit gequält, so hatten sich am Montag drei Personen, darunter die Tierrechtlerin Sabine Koch (35) zu verantworten. Sie hatte im Mai 2007 (der Vorwurf liegt also sieben Jahre zurück) auf einer Aktionärsversammlung der Textilkette Escada den Verkauf von Pelzprodukten angeprangert. Um eine Rede halten zu können, hatte sie sich eigens eine Aktie gekauft. Ihr Anwalt Josef Phillip Bischof stellte nun klar, dass die Beschuldigte sehr wohl das Recht gehabt habe, sich zum Sortiment äußern: „Der Laden hat meiner Mandantin zu einem kleinen Teil gehört."

Demos als Grundrecht

Diese Rede war für die Anklage nun „versuchte schwere Nötigung". Im ersten großen Prozess war auch der Mafia-Paragraf („kriminelle Organisation") Teil der Anklage. Dieser Punkt kommt in der Neuauflage nicht vor. Die Rednerin habe dem Konzern mit der „Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz gedroht", so die Anklage.
Einzelrichter Erich Csarmann sah diesen Vorwurf nicht einmal ansatzweise erfüllt. Denn: „Die Aufklärung von mündigen Konsumenten (über den Pelzhandel, Anm.) kann denkunmöglich ein Schaden sein." Mehr noch: Die Aufklärung „über das Leid von Tieren" müsse als „moralische Verpflichtung" gesehen werden.

Anklagepunkt zwei war das „Umringen" des Autos der früheren Pressesprecherin der Firma Kleiderbauer bei einer Anti-Pelz-Demo im Februar 2008. Hier waren außer Sabine Koch noch die beiden anderen Tierschützer angeklagt. Damals, als Demonstranten, hätten sie mit den Fäusten auf den Pkw eingeschlagen. Die darin sitzende Sprecherin gab später an, sie hätte um ihr Leben gefürchtet. Die Aussagen der Frau seien im Laufe der Zeit immer dramatischer geworden, erklärte Verteidigerin Alexia Stuefer. In Wahrheit hätten die Demonstranten nur ihr Versammlungsrecht beansprucht.

Kein Rede von Nötigung, stellte der Richter fest. Das Auto habe „nicht die kleinste Delle" aufgewiesen. Die Demonstranten hätten eine „bloße Reaktion auf ein herannahendes Auto" gezeigt. Fazit: Drei glatte - allerdings noch nicht rechtskräftige - Freisprüche. Ab kommenden Dienstag findet der letzte Tierschützer-Prozess statt. Es geht um Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Archivbild: Eine Kundgebung im Wiener Neustädter Gericht im Mai 2011
Österreich

Tierschützer-Verfahren: Alle Freisprüche rechtskräftig

Fünf der einstigen Angeklagten im Tierschützer-Prozess standen seit Mitte Mai erneut vor Gericht. Nun sind alle rechtskräftig freigesprochen.
TIERSCHUeTZER-PROZESS IN WIENER NEUSTADT
Österreich

Tierschützer: Auch der letzte freigesprochen

Die Neuauflage brachte keine einzige Verurteilung.
Archivbild
Österreich

"Mama, jetzt ist's vorbei": Nächster Tierschützer freigesprochen

Auch die Verhandlung gegen einen Ex-Mitarbeiter des Vereins gegen Tierfabriken brachte einen - nicht rechtskräftigen - Freispruch. Somit endeten alle Prozesse der Neuauflage mit dem selben Urteil.
Archivbild: T-Shirt eines Tierschutz-Aktivisten im Wr. Neustädter Gerichtssaal
Österreich

Wiener Neustadt: Freisprüche für Tierschützer rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auch bei den drei Freisprüchen vom Montag auf Rechtsmittel. Ein letztes Verfahren folgt kommende Woche.
Staatsanwalt Johannes Windisch verzichtete auf die Bekämpfung des Freispruchs.
Österreich

Tierschützer: Erster Freispruch rechtskräftig

Der erste Freispruch im Rahmen der Neuauflage des Wiener Neustädter Tierschützerprozesses wurde rechtskräftig. Die Anklage hat eingelenkt und im Gegensatz zum ersten großen Verfahren auf einen Gang in die zweite Instanz verzichtet.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.