Ab heute: 28 EU-Wahlen - Daten und Fakten

Die EU-Staaten wählen ein neues Parlament. Die Briten und die Holländer gingen schon am Donnerstag zu den Urnen. Erste Hochrechnungen zum Österreich-Ergebnis gibt es am Sonntag um 17 Uhr.

Straßburg/Brüssel/Wien. Das EU-Parlament in Brüssel wird zum Abschluss der Europawahlen am Abend des 25. Mai zum Hotspot für rund 1.800 akkreditierte Journalisten aus ganz Europa. Erwartet wird auch ein großer Andrang von Abgeordneten und Anwärtern: Am Sonntagabend sollen sich die gesamteuropäischen Spitzenkandidaten und Führungspersonen der EU-Parlamentsfraktionen den Medien stellen.

Bei dieser Wahl stellten die EU-Parteienfamilien erstmals gemeinsame Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten auf. Die aussichtsreichsten Anwärter dafür sind der Konservative Jean-Claude Juncker und der Sozialdemokrat Martin Schulz. Als ausschlaggebend für die Personalentscheidung gilt, wessen Parlamentsfraktion mehr Sitze erhält.

Insgesamt stehen europaweit 948 Listen mit 16.351 Kandidaten zur Wahl. In jedem EU-Staat gibt es unterschiedliche Wahlmodi: So haben 14 Länder Sperrklauseln und 20 Länder Vorzugsstimmensysteme. Endgültige Endergebnisse aus allen Mitgliedsstaaten können darum in einigen Fällen Monate auf sich warten lassen. Das Parlament will aber am Abend des 25. Mai bereits Ergebnisse und eigene Hochrechnungen der Mandatsverteilung bereitstellen:

- Ab 18:00 Uhr stellt das Europaparlament auf seiner halboffiziellen Wahlseite "electionnight2014.eu" die Ergebnisse von Nachwahlbefragungen (Exit Polls) aus 17 Mitgliedsstaaten, in denen es solche gibt, zur Verfügung. Exit Polls aus unterschiedlichen Quellen werden neben Österreich auch aus großen Staaten wie Deutschland, Frankreich und Polen veröffentlicht. Das Parlament sammelt zudem politische Reaktionen aus allen EU-Ländern.

- Ab 21:00 Uhr gibt es die erste Schätzung der gesamteuropäischen Wahlbeteiligung.

- Kurz nach 22.00 Uhr gibt es eine erste Projektion der Mandatsverteilung nach Fraktionen im künftigen EU-Parlament auf Basis von Exit Polls und, in Staaten, in denen es keine solchen gibt, basierend auf Umfragen vor der Wahl. Aus der Projektion lässt sich wohl bereits ablesen, welche Fraktion stärkste wird und damit Anspruch auf das Amt des EU-Kommissionspräsidenten erheben dürfte. Nicht einbeziehen wird das Parlament Fraktionen, die es bisher noch nicht gibt. Die Abgeordneten der geplanten neuen Rechtsfraktion um die französische Front National, die niederländische PVV und die FPÖ werden daher als fraktionslos bzw. nicht zugeordnet geführt.

- Nach dem offiziellen Wahlschluss um 23.00 Uhr werden die ersten tatsächlichen Wahlergebnisse veröffentlicht. Vor Schließen der Wahllokale in Italien, wo sie am längsten in der EU offen sind, dürfen europaweit keine Ergebnisse veröffentlicht werden. Danach werden bis 04:00 Uhr früh laufend die Projektionen des Parlaments auf Basis neuer Ergebnisse aktualisiert. In einigen Mitgliedsstaaten kann es allerdings bis zum Eintreffen der Ergebnisse bis in die frühen Stunden des Montag dauern. Eine verlässliche Vorhersage über die Mandatsverteilung erwarten die Experten des Europaparlaments erst bis um 03:00 Uhr früh.

28 Ergebnisse

Bei der EU-Wahl von 22. bis 25. Mai gibt es nicht nur drei Wahltage, sondern auch gänzlich unterschiedliche Regeln in den Mitgliedsstaaten. Kein Wunder: Eigentlich handelt es sich um 28 einzelne Abstimmungen für ein und dasselbe Parlament. Wie sich die Regeln unterscheiden:

- TAG DER ABSTIMMUNG: Entsprechend den unterschiedlichen Gebräuchen in einzelnen EU-Staaten wird auch an unterschiedlichen Tagen gewählt. Den Anfang machen die Niederlande und Großbritannien, die am Donnerstag dem 22. Mai zur Urne rufen. Es folgt Irland, das am 23. Mai wählt. Zweitägige Abstimmungen finden in Tschechien (23.-24.) und Italien (24.-25.) statt. Lettland, Malta und die Slowakei wählen am 24. Mai, die übrigen EU-Staaten am großen Wahlsonntag, dem 25. Mai. Hochrechnungen zum Österreich-Ergebnis liegen ab 17 Uhr vor.

- MINDESTALTER FÜR KANDIDATEN: Wie jung Kandidaten für die Wahl sein dürfen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Während die derzeit jüngste Abgeordnete des Europaparlamentes, Amelia Andersdotter von der schwedischen Piratenpartei, schon mit 22 auf der Wahlliste stand und mit 24 Jahren einzog, wäre dies in einigen EU-Staaten gar nicht möglich gewesen. Zypern, Italien und Griechenland schreiben ein Mindestalter von 25 Jahren vor, Rumänien verlangt zumindest 23 Jahre. In einigen osteuropäischen Ländern und Irland liegt das passive Wahlalter bei 21, in der Mehrheit der Staaten - auch in Österreich - ist es bei 18 Jahren. Aktiv wählen darf man hierzulande schon mit 16 Jahren, in allen anderen EU-Ländern erst mit 18 Jahren.

- WAHLHÜRDE: Wie viel Prozent muss eine Partei erreichen, um ein Mandat zu erreichen? Die europäischen Staaten haben formelle Wahlhürden, aber auch die Zahl der Mandate in kleineren Ländern erschwert den Einzug. In Staaten wie Zypern, das nur sechs Abgeordnete nach Brüssel schickt, braucht man darum rund 16 Prozent für ein Mandat. Die gesetzliche Grenze für den Einzug variiert in Staaten mit einer Sperrklausel zwischen fünf und 1,8 Prozent, in 13 EU-Ländern gibt es gar keine Wahlhürde. In Österreich ist die Wahlhürde wie bei den Nationalratswahlen vier Prozent, da es aber nur 18 Mandate gibt, dürften für eines tatsächlich mehr Stimmen notwendig sein.

- STIMMEN FÜR EIN MANDAT: Recht ungleich fällt in den EU-Staaten das Gewicht der einzelnen Stimme aus. Denn die bevölkerungsreichen Länder haben nicht so viele Mandate wie es ihrer Größe entspricht. So hat Deutschland mit über 80 Millionen Einwohnern 96 Sitze, der Inselstaat Malta mit rund 400.000 Einwohnern immerhin sechs. Damit bestimmen in Deutschland mehr als 800.000 Wahlberechtigte einen Sitz, in Malta sind es nur rund 70.000. Österreich liegt bei der Repräsentation ziemlich im Mittelfeld, über die 18 Mandate wird von je rund 350.000 Wahlberechtigten entschieden.

- WAHLSYSTEME: Auch nach welchem Modus gewählt wird, ist bei der Europawahl nicht festgelegt. In einigen Staaten, darunter Spanien und Deutschland, stellen die Parteien nationale Wahllisten auf, deren Reihenfolge sich von den Wählern nicht beeinflussen lässt. Hingegen gibt es in Staaten wie Österreich die Möglichkeit, durch Vergeben von Vorzugsstimmen Kandidaten vorzureihen. In einigen Staaten, darunter Frankreich und Großbritannien, werden keine nationalen Listen erstellt, sondern in einzelnen Wahlkreisen (etwa Nordostengland oder Westfrankreich) über je mehrere Mandate entschieden. In Irland und Nordirland wird als einzigen Gebieten der EU nach dem System übertragbarer Einzelstimmgebung gewählt - das heißt, Wähler können mehrere Präferenzen am Stimmzettel angeben, die Mandate werden demnach in einem komplexen Verfahren ermittelt.

Fahrplan für die kommenden Monate

Die Ergebnisse der Europawahlen vom 22. bis 25. Mai bilden die Grundlage für eine ganze Reihe an Entscheidungen in den kommenden Monaten. Auf Basis der Kräfteverhältnisse soll laut dem Lissabon-Vertrag über die Besetzung des EU-Kommissionspräsidenten entschieden werden. Hier einen Überblick über die wichtigsten voraussehbaren Ereignisse:

- Zwei Tage nach dem Ende der Wahlen treffen sich am Dienstagabend, dem 27. Mai, in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der EU zu einem informellen Abendessen. Dort wird neben der Ukraine-Krise vor allem die Frage besprochen, wer EU-Kommissionschef wird. Erwartet wird noch keine Entscheidung, sondern nur ein Sondieren der Lage. Großbritannien und Ungarn haben Widerstand gegen die vom Parlament vorgeschlagenen Spitzenkandidaten, den Konservativen Jean-Claude Juncker und den Sozialdemokraten Martin Schulz, angekündigt. Sie könnten aber mit einer qualifizierten Mehrheit überstimmt werden, Deutschlands Rolle gilt als entscheidend. Kanzlerin Angela Merkel hat ebenso wie EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy betont, dass nicht automatisch Juncker oder Schulz zum Zug kommen.

- Mitte Juni konstituieren sich die Fraktionen für das neue EU-Parlament. Bis dahin dürften sich auch einige Parteien und Abgeordnete, die bisher nicht dort vertreten waren, über ihre Zugehörigkeit und damit über die Mehrheitsverhältnisse in der Abgeordnetenkammer entscheiden. Dazu gehören auch möglicherweise sehr starke Delegationen wie die der M5S von Beppe Grillo in Italien, die laut Prognosen künftig 19 Sitze einnimmt und sich nach bisherigen Spekulationen der Fraktion der Europäischen Linkspartei (GUE) anschließen könnte. Auch dürfte sich bis Mitte Juni geklärt haben, ob die neue Rechtsfraktion der französischen Front National, der FPÖ und anderer Parteien zustande kommt.

- Einen Monat nach der Wahl, am 26. und 27. Juni, treffen sich die Staats- und Regierungschefs erneut in Brüssel zu einer formellen Sitzung des Europäischen Rates. Dabei könnte bereits die Entscheidung über den Vorschlag der Staaten für den Kommissionspräsidenten getroffen werden. Dieser wird dann an das Parlament übermittelt, dessen Zustimmung er braucht. Wahrscheinlich stellen die EU-Staats- und Regierungschefs die Weichen für eine Paketlösung: Bis Jahresende müssen nämlich auch die Posten des EU-Ratspräsidenten, der EU-Außenbeauftragten und des Parlamentschefs neu besetzt werden.

- Am 1. bis 3. Juli trifft sich das neu gewählte Europaparlament in Straßburg zu einer konstituierenden Sitzung. Dabei wählen die Abgeordneten einen Nachfolger für Schulz, den bisherigen Parlamentspräsidenten, sowie dessen Stellvertreter. Auch wird je nach Stärke der Fraktionen die Besetzung der Ausschüsse gewählt und deren Vorsitzende bestimmt. Besonderes Gedränge dürfte es dabei um einflussreiche Gremien wie den Wirtschafts- und Währungs- oder den Binnenmarktausschuss geben.

- In der Straßburger Plenarwoche des Parlaments vom 14. bis 17. Juli könnte, wenn bis dahin bereits der Vorschlag des Europäischen Rates vorliegt, bereits über den EU-Kommissionspräsidenten abgestimmt werden. Er braucht im EU-Parlament eine absolute Mehrheit von mindestens 376 der 751 Abgeordneten. Die europäischen Parteifamilien haben sich in einem Abkommen darauf geeinigt, den EU-Spitzenkandidaten der stärksten Fraktionen zum Kommissionschef zu wählen. Werden die vom Parlament vorgeschlagenen Kandidaten von den Mitgliedsstaaten in ihrem Vorschlag übergangen, haben die Europaabgeordneten Widerstand und eine Blockade angekündigt.

- Gelingt die Wahl des Kommissionspräsidenten im Juli, dann kann dieser über den Sommer bereits mit der Zusammenstellung seiner Kommission beginnen. Er muss sich dabei eng mit den Mitgliedsstaaten abstimmen, die jeder einen Kommissar stellen dürfen und ihre Wunschkandidaten bei ihm deponieren. Wer welchen Posten in der neuen EU-Kommission bekommt, liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des neuen Kommissionschefs.

- Frühestens bei der ersten Plenarsitzung des Europaparlamentes nach der Sommerpause im September könnte das EU-Parlament über die neue EU-Kommission abstimmen. Zuvor müssen sich die Kommissarskandidaten in Anhörungen den Europaabgeordneten stellen. Dabei wurden in der Vergangenheit immer wieder Kandidaten abgelehnt. 2004 verhinderten die Abgeordneten etwa den Italiener Rocco Buttiglione, der wegen seiner erzkonservativen Ansichten unter Beschuss geraten war. 2009 scheiterte die bulgarische Ex-Außenministerin Rumjana Schelewa am Widerstand der Abgeordneten wegen Bedenken über ihre Kompetenz. Die Amtszeit der aktuellen Barroso-Kommission läuft am 31. Oktober aus.

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