Privatmessen: Exkommuniziert unter Franziskus

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ARCHIVBILD: MARTHA HEIZER (´WIR SIND KIRCHE´)(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Tirols Bischof Manfred Scheuer stellt per Dekret fest: Kirchenreformerin Martha Heizer hat sich selbst exkommuniziert. Das ist der erste Fall in Österreich seit 13 Jahren.

Innsbruck/Wien. Es ist übertrieben zu behaupten, der Schritt sei dem Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer leichtgefallen. Es ist übertrieben zu behaupten, er habe nach dreijährigen Untersuchungen vorschnell gehandelt. Und es ist übertrieben zu behaupten, das Kirchenrecht habe ihm große Spielräume eingeräumt.

Scheuer hat jetzt ein offizielles Dekret ausstellen lassen, das Martha Heizer (Chefin von „Wir sind Kirche“) und deren Ehemann Gerd bescheinigt, sich selbst exkommuniziert zu haben. Weshalb? Die beiden haben mit einigen wenigen anderen privat Eucharistie gefeiert. Ohne Priester – was kirchenrechtlich (laut den Canones 1378, 1379) den Tatbestand des Simulierens der Eucharistiefeier erfüllt. Und den Ausschluss von allen Sakramenten nach sich zieht – nicht aber den Ausschluss aus der katholischen Kirche selbst. Und diese Strafe kann auch – im Falle der künftigen Unterlassung und bei Vorliegen von Reue – vom zuständigen Ortsbischof jederzeit zurückgenommen werden.

Das Vortäuschen des Spendens eines Sakraments ist als „Tatstrafe“ definiert. Das heißt, die Betreffenden exkommunizieren sich selbst durch ihre Tat. Dennoch wurde nach Publikwerden der Privatmessen im September 2011 zunächst ein Verfahren eingeleitet. Bischof Scheuer musste den Vorfall an die vatikanische Glaubenskongregation melden, die ihrerseits entschieden hat, die Diözese, und nicht Rom selbst, solle ein Verfahren führen.

Wegen Befangenheit wurde die Untersuchung zunächst an die Nachbardiözese Feldkirch abgetreten. Letztlich musste aber Scheuer handeln. Alle Gespräche mit den Eheleuten blieben erfolglos. So wurden die beiden Mittwochnachmittag in das Innsbrucker Diözesangericht gebeten, wo Scheuer ihnen seine alles andere als überraschende Entscheidung bekannt gab. Martha und Gerd Heizer weigerten sich dabei, ein Protokoll zu unterzeichnen und das Dekret in Empfang zu nehmen. Sie haben nun zehn Tage Bedenkzeit

Bischof: „Niederlage für Kirche“

Scheuer selbst wollte sich am Donnerstag nur schriftlich äußern: „Ich empfinde es als Niederlage, dass es uns nicht gelungen ist, das Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche.“ Die Exkommunikation ist die erste, die in der Amtszeit von Franziskus bekannt wird – und die erste in Österreich seit 13 Jahren. Für Christine Mayr-Lumetzberger war 2001 nach deren (kirchenrechtlich ungültiger) Weihe zur Priesterin die Exkommunikation festgestellt worden.

Unterstützung für Scheuer kam gestern vom Wiener Erzbischof Christoph Schönborn: Es handle sich um einen Sonderweg, der „weit außerhalb unseres Glaubens liegt“. Scheuer habe „wirklich alles versucht“. In einer Stellungnahme erklärte der Erzbischof weiters: „Wenn jemand in einem für unsere Kirche so zentralen Punkt wie der Eucharistie einen Sonderweg geht und propagiert, der weit außerhalb unseres Glaubens liegt, ist das ein schwerwiegender Schritt hinaus aus der Gemeinschaft der Kirchen“. Er hoffe, dass das Ehepaar Heizer „wieder ganz unter das gemeinsame Dach“ zurückkehren möge: „Die Tür ist jederzeit offen.“

Stichwort Exkommunikation

Die Exkommunikation ist der einstweilige Ausschluss eines Gläubigen aus der katholischen Kirche. Er darf keine kirchlichen Ämter ausüben und auch keine Sakramente empfangen. Gründe für eine Exkommunikation sind etwa der Bruch des Beichtgeheimnisses oder die Vornahme von Abtreibungen.

Ein Exkommunizierter ist zwar nicht aus der Kirche ausgeschlossen, weil die Taufe nicht zurückgenommen werden kann, er verliert aber sämtliche kirchlichen Rechte wie das zur Übernahme von kirchlichen Ämtern, zur Teilnahme an den Sakramenten und das Recht auf kirchliche Bestattung. Nur das Anhören der Verkündigung im Gottesdienst ist erlaubt.

Die Exkommunikation, auch Kirchenbann genannt, tritt nach dem Vergehen automatisch ein. In schweren Fällen wird sie vom Papst oder Bischof öffentlich ausgesprochen. Aufgehoben werden kann sie durch die Vergebung in der Beichte oder durch Widerruf vor Zeugen. Daran ist zu erkennen, dass die Exkommunikation in erster Linie eine Strafe zur Besserung und keine endgültige Trennung sein soll.

("Die Presse"-Printausgabe vom 23.5.2014)

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Katholisch, auch unter Franziskus

Exkommuniziert. Schwer wiegt dieses altertümlich klingende, an Inquisition erinnernde Wort.

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