"Mama, jetzt ist's vorbei": Nächster Tierschützer freigesprochen

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Auch die Verhandlung gegen einen Ex-Mitarbeiter des Vereins gegen Tierfabriken brachte einen - nicht rechtskräftigen - Freispruch. Somit endeten alle Prozesse der Neuauflage mit dem selben Urteil.

Im letzten der drei neuen Tierschützer-Verfahren am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Dienstag ein ehemaliger ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) in allen Anklagepunkten - Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt - freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Sollte es Rechtskraft erlangen, dann wären alle fünf neuaufgerollten Tierschützer-Verfahren mit dem selben Urteil zu Ende gegangen. "Jetzt sind wird endgültig rehabilitiert", sagte VGT-Obmann Martin Balluch in einer ersten Reaktion am Dienstag.

Die Verhandlung war ursprünglich für zwei Tage anberaumt. Am Nachmittag erklärte Einzelrichter Erich Csarmann jedoch, dass er keine weiteren Zeugen zu hören brauche. Der folgende Freispruch wurde vom Publikum mit tosendem Applaus quittiert. "So Mama, jetzt ist's vorbei", mit diesen Worten schloss Angeklagte seine in Tränen aufgelöste Mutter in die Arme. 

Richter: "Das waren keine Nötigungen"

Den Freispruch bezüglich der schweren Nötigungen von Modehausketten-Eigentümern, denen in E-Mails Konsequenzen angedroht worden wären, falls sie Pelzprodukte weiter verkaufen würden, begründete der Richter so: "Es wurden Kampagnen in den Raum gestellt und Aktionen zivilen Ungehorsams angekündigt. Aber das waren keine Nötigungen. Durch abgehaltene Demos kam es sicher zu Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit. Aber es waren alles friedliche Demos. Das waren eher Belästigungen, Kunden wurden angepöbelt, aber auch aufgeklärt, aber nicht mit einer Intensität, mit der man unmittelbar Auswirkungen auf den Geschäftsumfang machen kann. Letztendlich ergibt sich der Umsatz aus autonomer Kundenentscheidung."

Konkretisierte und objektivierte Übergriffe fehlten dem Richter. Er ließ auch durchblicken, dass er den von den Modehäusern bezifferten Schaden von mehreren Hunderttausend Euro für "nicht glaubhaft" hielt.

Sachbeschädigung: "Beweiskette gerissen"

Beim angeklagten Widerstand gegen die Staatsgewalt schenkte der Richter der Version des Angeklagten mehr Glauben als der eines Polizisten. Dieser hatte angezeigt, dass der Angeklagte bei seiner Festnahme handgreiflich geworden sei. Bei der ebenfalls angeklagten Sachbeschädigung - bei einer Demo gingen Fenster durch Steinschläge zu Bruch - hielt der Richter die "Beweiskette" für "gerissen": "Man kann dem Angeklagten nicht alles unterstellen."

Zuvor war jenes Brüderpaar im Zeugenstand, dessen Modekette laut Anklage im Visier des Angeklagten gestanden haben soll. Durch unzählige E-Mails, die der 32-jährige Tierschutzaktivist an die Eigentümer geschrieben hatte, soll er diese sozusagen in die Knie zwingen haben wollen, damit sie Pelzwaren aus dem Sortiment nehmen. "Vor Demos habe ich keine Angst gehabt, aber die E-Mails waren auch ein augenzwinkender Hinweis dafür, was es sonst noch geben könnte", erklärte ein Zeuge. Beide sprachen von "massiven Umsatzeinbrüchen" durch die Aktionen der Tierschützer. Eine Aufstellung der behaupteten Einbußen fand sich aber nie im Akt.

Balluch: "Gar nichts ist übrig geblieben"

"Ich bin zutiefst erleichtert, aber auch wahnsinnig gerührt. (..) Gar nichts ist übrig geblieben von der ganzen Anklagerei", sagte VGT-Obmann Balluch. Er hoffe natürlich, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt den jetzt gefällten Freispruch akzeptiert.

Balluch selbst - rechtskräftig freigesprochener einstiger Erstangeklagter in Wiener Neustadt - wird am 26. Juni auf Kläger-Seite in Wien vor Gericht ziehen. Denn da beginnt der von ihm gegen die Republik Österreich angestrengte Prozess, in dem er vom Staat 600.000 Euro an Anwaltskosten für den Tierschützer-Prozess fordert.

(APA)

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