Online-Handel: Ware zurückschicken wird komplizierter

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Ab Mitte Juni tritt die neue EU-Richtlinie über die Verbraucherrechte in Kraft. Dann wird die einfache Rücksendung nicht mehr ausreichen.

Es soll ja nicht wenige geben, die bei Online-Bestellung die Rücksendung gleich mit einplanen. Diese Kundengruppe muss sich ab Mitte Juni auf Änderungen einstellen. Denn dann tritt die neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte in Kraft. Versandhändler können die Rücksendekosten künftig den Kunden aufdrücken, müssen dies aber nicht. Wichtige Änderungen gibt es auch beim Widerrufsrecht. Demnach gilt in allen 28 EU-Ländern ab dem 13. Juni ein einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht beim Einkauf im Internet. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Ware in Empfang nimmt, und beträgt 14 Kalendertage.

Auch die bloße Rücksendung der gekauften Ware genügt nicht mehr. Künftig muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden, und zwar am besten schriftlich, wie Dorothea Kesberger von der Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt. "Das geht formlos, mit einem einfachen Satz." Darin sollten auch Kundennummer, Bestellnummer und Datum angegeben werden. Begründet werden muss der Widerruf nicht. Ein telefonischer Widerruf gilt laut Kesberger zwar auch, aber im Streitfall sei der Kunde mit der Schriftform "auf der sicheren Seite". Bei höheren Bestellsummen sei es ratsam, den Widerruf per Einschreiben zu schicken.

Große wollen weiter kostenlos zurücknehmen

Die neue Richtlinie gilt für Bestellungen im Internet, per Telefon und im klassischen Versandhandel, aber auch für Verkäufe an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder organisierten Kaffeefahrten. Außerdem gilt das Widerrufsrecht für Online-Auktionshäuser wie eBay. Allerdings kann die Ware nur zurückgegeben werden, wenn sie von einem gewerblichen Händler bezogen wurde. Auch bei Verkäufen bei Vertreterbesuchen, zu denen der Verbraucher möglicherweise überredet wurde, gilt das Widerrufsrecht. Damit die Vorschriften nicht unterlaufen werden können, gibt es künftig keinen Unterschied mehr zwischen erbetenen und ungebetenen Besuchen.

Den Online-Händlern steht es nun frei, das Porto für die Retoure auf den Kunden abzuwälzen. Allerdings müssen sie den Verbraucher im Voraus darüber informieren. Wirbt ein Unternehmen nicht ohnehin mit der kostenlosen Rücksendung, hilft im Zweifel ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Einige große Online-Versandhändler wie Amazon, Zalando, Otto, mytoys, C&A, H&M und Lidl haben in einer Umfrage der "Bild" allerdings schon erklärt, dass sie von der neuen Regelung keinen Gebrauch machen und die Rücksendekosten weiterhin übernehmen wollen.

Neun Prozent Umsatzanteil

In Österreich hatte der Online-Handel mit einem Jahresumsatz von rund 5,5 Mrd. Euro bereits  einen Anteil von neun Prozent am Umsatz des gesamten Einzelhandels. Schon bis 2019 könnte dieser Anteil auf ein Viertel steigen, schätzt der Standortberater RegioPlan. Damit bringen Amazon und Co. die heimischen Einkaufszentren immer stärker unter Druck. Der Umsatz des Internethandels entspricht dem der 30 flächenmäßig größten Shopping Centers in Österreich, wo die Quadratmeterumsätze etwa der Bekleidungshändler sinken.

(APA/AFP)

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