Linz/Bawag-Prozess: Richter bricht Einvernahme von Penn ab

PROZESS STADT LINZ GEGEN BAWAG: PENN
PROZESS STADT LINZ GEGEN BAWAG: PENNAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Der ehemalige Linzer Finanzdirektor verweigerte die Zeugenaussage wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens. Er befürchte auch "Schande".

Die mit Spannung erwartete Einvernahme des ehemalige Finanzdirektor der Stadt Linz, Werner Penn, ist nach zweimaliger Entschlagung des Zeugen am Dienstagnachmittag von Richter Andreas Pablik abgebrochen und auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Penn bzw. sein Rechtsbeistand beriefen sich bei seiner Zeugenverweigerung auf die Gefahr vermögensrechtlicher Nachteile und drohender "Schande". Dies auch im Zusammenhang mit einem laufenden Disziplinarverfahren der Stadt Linz gegen ihn infolge der Swap-Affäre. Die Bawag-Anwälte orten in dem Vorgehen eine Verzögerungstaktik der Stadt Linz.

Richter will Entschlagungsrecht prüfen lassen

Richter Andreas Pablik kündigte an, das Zeugenverweigerungsrecht von Penn vom Oberlandesgericht Wien (OLG) überprüfen zu lassen.  Schon auf die erste Frage des Richters: "Wer wusste von dem Swap?" antwortete Penn mit "Ich entschlage mich". Seine Anwälte begründeten die Aussageverweigerung mit dem Hinweis auf § 321 Zivilprozessordnung (ZPO), und den darin enthaltenen ersten beiden Absätzen. Darin heißt es in etwa, ein Zeuge dürfe seine Aussage verweigern, wenn deren Beantwortung ihm oder ihm nahestehenden Personen "zur Schande" gereichen würde, bzw. ihm einen unmittelbaren Vermögensnachteil zuziehen würde.

Den Verweigerungsgrund "Schande" erkenne sie nicht als Entschlagungsgrund an, meinte Bawag-Anwältin Bettina Knötzl. "Schande" könne Penn aus diesem Verfahren keine mehr drohen, weil das Verfahren bereits seit längerem öffentlich diskutiert werde. Zudem sei dieser Verweigerungsgrund normalerweise sehr stark auf Sexualität fokussiert. Es sei nicht nachvollziehbar, wie eine Antwort auf die Frage nach der "Informiertheit" zur Schande gereichen könne. "Schande sehe ich jedenfalls für gegeben an", sagte dagegen Richter Pablik. Alleine wenn Penn vor der Disziplinarkommission alles breit darlegen müsste und diese Kommission in Linz angesiedelt sei, wo auch der Kollegenkreis von Penn lebe.  

Richter: "Nicht sinnvoll"

Die zweite und heute letzte Frage des Richters an Penn vor Abbruch der Verhandlung bezog sich auf den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2004. Pablik wollte von Penn wissen, wie er die darin enthaltenen Begriffe "marktüblich" und "optimieren" verstanden habe. Nachdem sich Penn auch bei dieser Frage entschlug und sein Anwalt dies mit der Gefahr von vermögensrechtlichen Nachteilen begründet, unterbrach Pablik mit den Worten "Das Gericht hält es nicht mehr für sinnvoll, mit der Einvernahme fortzufahren" die weitere Befragung.

Penn hatte als Finanzdirektor der Stadt Linz den Franken-Swap 4175 mit der Bawag im Jahr 2007 abgeschlossen und gilt deswegen als eine der zentralen Figuren des Prozesses. Der Streitwert des Verfahrens am Handelsgericht Wien beläuft sich bereits auf mehr als eine halbe Milliarde Euro.

(APA)

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