Türken: Mit illegalen Tricks zur Doppel-Staatsbürgerschaft

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"Presse" exklusiv: Doppel-Staatsbürgerschaften sind in Österreich in der Regel nicht erlaubt. Dennoch machen zehntausende Türken von der illegalen Möglichkeit Gebrauch, sich nach der Bewilligung der österreichischen Staatsbürgerschaft die türkische zurückzuholen.

Wien. Mehrere zehntausend Türken in Österreich besitzen sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Was illegal ist - und wovon die österreichischen Behörden (zumindest offiziell) nichts wissen. Denn Doppel- bzw. Mehrfachstaatsbürgerschaften sind in Österreich im Allgemeinen nicht erlaubt und werden nur in den seltensten Fällen bewilligt.

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt, muss grundsätzlich die fremde, also die türkische, zurücklegen. Nach der Verleihung haben Türken aber die Möglichkeit, sich die türkische wieder zurückzuerwerben. Davon machen viele Gebrauch, um in der Türkei bei Behördengängen, Wohnungs- und Grundstückskäufen sowie Testamentseröffnungen keine Nachteile zu haben. Die Türkei erlaubt dieses Vorgehen und rechtfertigt es damit, dass dort Doppelstaatsbürgerschaften möglich sind.

Offiziell sind von den 275.000 in Österreich lebenden Türken knapp 114.000 immer noch türkische Staatsbürger, der Rest wurde eingebürgert. Die genaue Zahl der Eingebürgerten mit Doppelstaatsbürgerschaft ist nicht bekannt - weil es sich quasi um eine Dunkelziffer handelt. Statistiker in der Türkei gehen jedenfalls davon aus, dass mindestens die Hälfte der Eingebürgerten gleichzeitig auch die türkische Staatsbürgerschaft hat. Was die österreichischen Behörden laut eigenen Angaben nicht wissen, können sie auch nicht sanktionieren. Wer entdeckt wird, dem wird nämlich die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt.

Blaue Karte als Ersatz

Zwar wurde schon vor fast 20 Jahren für Auslandstürken nach dem Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft die sogenannte Blaue Karte („mavi kart", zuvor „pembe kart") eingeführt, wodurch ihnen wesentliche Rechte wie Erbrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Grundbesitz, nicht aber das Wahlrecht erhalten bleiben. Dennoch ziehen es viele vor, vollwertige türkische Staatsbürger mit gültigen türkischen Personalausweisen zu bleiben - wozu in den drei türkischen Generalkonsulaten in Österreich (Wien, Salzburg und Bregenz) explizit geraten wird, wie Betroffene berichten. Die Gründe dafür sind naheliegend.

Seit den 1960er-Jahren, als die ersten türkischen Gastarbeiter in europäische Länder wie Österreich und Deutschland gingen, sind Auslandstürken in der Türkei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, da die meisten von ihnen in ihrer Heimat immer noch Eigentum haben, große Investitionen tätigen und ihre Urlaube verbringen.
Wie sehr die Türken mit der ständigen Unterstützung ihrer Landsleute im Ausland rechnen, verdeutlicht beispielsweise die - im Ausland belächelte - Idee eines türkischen Regierungsmitglieds Anfang der 2000er-Jahre, als die Türkei in eine schwere Wirtschaftskrise schlitterte: Würde jeder in Deutschland lebende Türke 1000 Mark in der Türkei investieren, könne die Krise innerhalb kürzester Zeit überwunden werden.

Probleme wegen Militärdiensts

Die türkische Staatsbürgerschaft zu behalten hat für Neo-Österreicher aber nicht nur Vorteile, sondern kann ihnen in der Türkei auch Unannehmlichkeiten bereiten - dann nämlich, wenn es um den Militärdienst geht. In Österreich geborene bzw. als Kinder oder Jugendliche eingewanderte Türken, die eingebürgert werden, leisten ihren Grundwehrdienst natürlich in Österreich. Und vergessen oft, dies den türkischen Behörden mitzuteilen.

Weswegen es bei der Einreise in die Türkei oder bei routinemäßigen Personenkontrollen immer wieder zu Problemen kommt, weil sie dort als Wehrdienstverweigerer gelten. Die Folge sind oft stundenlange Gespräche mit den Beamten, um die Situation aufzuklären - wenn man Glück hat. Dem Außenministerium sind auch Fälle bekannt, in denen sich junge Männer, die Urlaub machen wollten, plötzlich in einer Militärkaserne wiederfinden. Und nur mit viel diplomatischem Aufwand freikommen.

Wahlrecht auch im Ausland

Künftig werden im Übrigen Auslandstürken auch in der türkischen Innenpolitik eine wichtigere Rolle spielen als bisher. Seit Mai 2012 haben türkische Staatsbürger in Österreich die Möglichkeit, in der türkischen Botschaft in Wien und den drei Generalkonsulaten bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen ihre Stimme abzugeben. Erstmals zur Anwendung kommen soll das neue System bei den Präsidentenwahlen im August.

Bisher mussten türkische Auslandswähler (insgesamt leben 4,2 Millionen türkische Staatsbürger außerhalb der Türkei) für eine Wahlteilnahme die eigens an türkischen Grenzübergängen und Flughäfen aufgestellten Wahlurnen benutzen. Das Ergebnis dieser Regel war eine sehr geringe Wahlbeteiligung, die bei der letzten Parlamentswahl 2011 bei nur fünf Prozent lag. Dank der Neuregelung können türkische Staatsbürger im Ausland künftig über etwa 20 der 550 Abgeordneten im Parlament entscheiden.

(Red.)

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