Die Neuauflage brachte keine einzige Verurteilung.
Wiener Neustadt. Nur Freisprüche, 13 an der Zahl, gab es im ersten Durchgang des Wiener Neustädter Tierschützer-Prozesses. Dann ordnete die zweite Instanz in fünf Fällen Prozesswiederholungen an. Der Vorwurf „Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“ wurde in der zweiten Runde aber nicht mehr erhoben. Es ging etwa um Nötigung von Textilhandelsketten, die Pelze verkaufen – Nötigung durch Ankündigung von Demonstrationen.
Derartige Kampagnen seien keinesfalls als Nötigung zu werten. Schon gar nicht sei es Nötigung, wenn man Demos nur ankündige. So entschied sinngemäß das Gericht. Und sprach am Dienstag auch den letzten der fünf Beschuldigten frei.
Dieser sagte: „So, Mama, jetzt ist es vorbei!“ Rechtskräftig ist der Freispruch noch nicht, die anderen vier bereits ergangenen Freisprüche aber schon. Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken, im ersten Rechtsgang rechtskräftig freigesprochen, klagt nun, wie berichtet, die Republik auf 600.000 Euro Schadenersatz. (m. s.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.05.2014)