Unerwünschte Suchergebnisse beim eigenen Namen kann man bei Google jetzt löschen lassen. Wenn man einen guten Grund dafür hat.
Mountain View (Kalifornien). Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet hat Google mit der Umsetzung begonnen. Der US-Konzern stellte ein Formular im Internet zur Verfügung, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Suchergebnisse beantragen können. Wie lange es dann dauert, bis der entsprechende Link in der Google-Suche nicht mehr auftaucht, ist unklar.
Der EuGH hat Mitte Mai entschieden, dass Internetsuchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können verlangen, dass Links nicht mehr anzeigt werden, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber es ab, solche Inhalte zu löschen, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.
Erklärung für jeden einzelnen Link
Allzu einfach macht der Suchmaschinenbetreiber es den Betroffenen aber nicht, zu ihrem Recht auf Vergessenwerden zu kommen. Wer einen entsprechenden Antrag bei Google stellen will, muss in dem Formular unter anderem eine Ausweiskopie hochladen, um sich zu identifizieren. Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden – und für jeden Link will Google eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll. Der Konzern weist jedoch auch darauf hin, dass es sich bei dem Formular nur „um eine erste Maßnahme“ handle. „In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern“, heißt es auf der Internetseite.
In dem Formular wird zwar versprochen, dass man eine Benachrichtigung bekommt, wenn der Antrag bearbeitet wird. Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung dauern wird, hat Google aber nicht gemacht. Ein Sprecher des Konzerns in den USA erklärte, das Urteil zwinge den Suchmaschinenbetreiber, schwierige Entscheidungen zu treffen – und zwar zwischen dem Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit.
Ein Beraterausschuss soll dem Konzern helfen, zwischen diesen gegenläufigen Interessen die Balance zu halten. Dem Gremium gehören den Angaben des Unternehmens zufolge Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven in Belgien, Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Piñar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an. (APA/AFP)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.05.2014)