Das übermäßige Defizit sei korrigiert worden, begründet die EU ihre Entscheidung. Und fordert die langfristige Tragfähigkeit des Pensionssystems zu verbessern.
Österreich ist von der EU-Kommission aus dem übermäßigen Defizitverfahren entlassen worden. Die Brüsseler Behörde teilte am Montag bei der Präsentation der länderspezifischen Empfehlungen mit, dass das übermäßige Defizit von Österreich korrigiert worden sei. Deshalb sollte der Beschluss zum Defizitverfahren aufgehoben werden. Formal muss die Empfehlung der EU-Kommission noch von den EU-Finanzministern beschlossen werden.
Pensionsalter an Lebenserwartung binden
Österreich muss die langfristige Tragfähigkeit des Pensionssystems verbessern, fordert die EU-Kommission in ihren am Montag vorgelegten Reformempfehlungen. Dies sollte erfolgen, "indem insbesondere die Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer vorangebracht und das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird". Österreich sollte zudem die Umsetzung der neuen Reformen zur Beschränkung des Zugangs zu Frühpensionen überwachen.
Arbeitsmarktchancen für Migranten verbessern
Insgesamt gab die EU-Behörde Österreich fünf Reformempfehlungen auf den Weg. So sollte Österreich nach der Korrektur seines übermäßigen Defizits angesichts der laut Frühjahrsprognose der EU-Kommission bestehende Lücke von 0,5 Prozent des BIP und der damit verbundenen Gefahr einer Abweichung vom Euro-Stabilitätspakt nachbessern. Österreich sollte seine Haushaltsstrategie im Jahr 2015 erheblich straffen, empfiehlt die Kommission.
Die EU-Kommission empfiehlt Österreich auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Migranten, Frauen und älteren Arbeitnehmern. Dies sollte geschehen, "indem unter anderem Kinderbetreuungs- und Langzeitpflegedienste sowie die Anerkennung der Qualifikationen von Migranten verbessert werden". Außerdem sollten "die Bildungsergebnisse insbesondere junger Menschen mit Migrationshintergrund durch Förderung der frühkindlichen Erziehung und eine Abmilderung der negativen Konsequenzen der frühen Leistungsdifferenzierung" verbessert werden.
Staatsbanken-Umbau voranbringen
Die EU-Kommission kritisiert überdies die "übermäßigen Hindernisse" für Anbieter von Dienstleistungen in Österreich, etwa in Form von Anforderungen an die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftskapital. Die Bundeswettbewerbsbehörde sollte mit deutlich besseren Ressourcen ausgestattet werden, verlangt die EU-Kommission.
Weiters hat die EU-Kommission Österreich ermahnt, die Umstrukturierung verstaatlichter und teilweise staatlicher Banken weiterhin aufmerksam zu verfolgen und wirksam voranzubringen. Dies ist eine von fünf Reformempfehlungen, die die Brüsseler EU-Behörde am Montag in ihren länderspezifischen Empfehlungen an Österreich aussprach. Trotz der weiteren Verbesserung der Kapitalisierung des Bankensektors im Jahr 2013 "erscheinen angesichts des Risikoprofils der Banken weitere Anstrengungen zur Stärkung der Kapitalpuffer angebracht", heißt es in dem Bericht der EU-Kommission.
"Der rechtliche Rahmen für die Abwicklung der Hypo Alpe Adria ist dem Parlament bis zum Sommer zur Verabschiedung vorzulegen." Die organisatorische Vorbereitung der Errichtung der betreffenden Verwertungsgesellschaft befinde sich im Gange. "Die Gesellschaft wird ihre Arbeit voraussichtlich im Herbst aufnehmen", unterstreicht die EU-Kommission.
(APA)