Doppelt hält schlecht: EU-Wahl ungültig?

(c) Clemens Fabry
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Millionen Doppelpassbesitzer und im Ausland lebende EU-Bürger konnten bei der Europawahl mangels Kontrollen zweimal wählen. Verfassungsrechtler bezweifeln nun die Legitimität des Urnengangs.

Berlin. „Wenn du nur geschwiegen hättest . . .“: Das mag sich Giovanni di Lorenzo gedacht haben, nach seinem Auftritt  bei Günther Jauch am EU-Wahlabend. Vor Millionen Fernsehzuschauern gestand der „Zeit“-Chefredakteur launig, dass er als deutsch-italienischer Doppelstaatsbürger gleich zweimal gewählt habe – und fühlte sich dabei im Recht. Am Morgen darauf hatte er eine Anzeige am Hals, die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Wahlfälschung. Und Blogger resümierten humorig: „Europawahl ungültig. Di Lorenzo in den Knast. Was für ein Tag!“

Der Knast dürfte dem honorigen Journalisten erspart bleiben, das signalisierte ihm schon Minister Schäuble während der Sendung. Eine Gefängnisstrafe ist nur für systematische Wahlfälschung vorgesehen, etwa durch frühere DDR-Politiker. Schlimmstenfalls droht di Lorenzo eine Geldstrafe von einigen Tagessätzen. Als relevanter könnte sich die erste Vermutung erweisen: „Europawahl ungültig“. Denn der Fall hat einen schweren Stein ins Rollen gebracht. Er macht deutlich, wie missbrauchsanfällig das EU-Wahlsystem seit seiner Novellierung vor 20 Jahren ist. Dabei geht es nicht nur um Doppelstaatsbürger. Fern der Heimat können auch 13,6 Millionen Europäer wählen, die nur einen Pass haben, aber gerade in einem anderen EU-Staat leben.

Datenaustausch hat Lücken

Auch der Autor dieser Zeilen hätte als in Berlin stationierter „Presse“-Korrespondent die Möglichkeit gehabt, zweimal zu wählen. Freilich verbotenerweise: Das hehre Prinzip „one man, one vote“ gilt selbstverständlich auch bei der Europawahl. EU-Bürger zwischen zwei Ländern müssen zwar meist unterschreiben, dass sie nur an einem Ort ihre Stimme abgeben. Ob sie sich daran halten, ist aber kaum zu kontrollieren, wie Robert Stein, der stellvertretende Bundeswahlleiter in Österreich, der „Presse“ erklärt. Die Doppelwahl von Doppelstaatsbürgern „lässt sich nicht verhindern“, weil das EU-Recht nichts dagegen vorsieht. Für die EU-Bürger im Ausland erfolge zwar ein Datenaustausch. Der sei aber „nicht lückenlos“, weil die Fristen sehr unterschiedlich sind. Auch Österreich hat die Daten nicht aus allen EU-Staaten zeitgerecht erhalten. Eine Sprecherin des Europaparlaments gab in der Vorwoche eine „Gesetzeslücke“ zu.

Wie viele EU-Bürger tatsächlich so wie di Lorenzo zweimal gewählt haben, liegt im Dunkeln. Das Unbehagen deutscher Juristen und Politiker ist jedenfalls groß. Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs, fragt sich im „Spiegel“, ob die Wahl rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprach. CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach hält die Situation für „rechtlich und politisch untragbar“. Auch der Staatsrechtler Josef Isensee stellt die Legitimität infrage und sieht das „hingepfuschte“ Wahlrecht als Zeichen, wie wenig ernst nationale Politiker das EU-Parlament nehmen.

Also alles noch einmal von vorn? Bis Ende der Vorwoche ist beim deutschen Bundestag eine Reihe von Einsprüchen gegen das Ergebnis eingegangen, die sich auf das Problem der Doppelstimmen beziehen. Stellt der Wahlprüfungsausschuss grobe Unregelmäßigkeiten fest, stimmt der Bundestag über die Gültigkeit der Wahl ab. Am Ende könnte das Verfassungsgericht in Karlsruhe ein Machtwort sprechen – und Reformen fürs nächste Mal einfordern.

Denn eine Neuwahl wäre nur nötig, wenn durch massenhafte doppelte Stimmabgabe die Sitzverteilung in Straßburg beeinflusst wurde. Dazu bedarf es im Einzelfall krimineller Energie oder juristischer Naivität, gepaart mit einer großen Leidenschaft für europäische Politik. Wie viele solche Wähler gibt es? Zumindest einen: Giovanni di Lorenzo.

Auf einen Blick

Die Europawahl könnte im Nachhinein angefochten werden. Das öffentliche Geständnis von „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, dass er als Doppelstaatsbürger zweimal gewählt hat, brachte den Stein ins Rollen. Die Möglichkeit zur Wahlfälschung hatten alle Besitzer zweier EU-Pässe und viele Bürger, die gerade im EU-Ausland leben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2014)

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