Österreich: EU empfiehlt höhere Immobiliensteuer

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Die EU-Kommission hat Wien aus dem EU-Defizitverfahren entlassen. Doch der Reformbedarf bleibt nach wie vor groß: Explizit fordert die Brüsseler Behörde eine Verschiebung der Steuerlast.

Brüssel. Dass OECD und Internationaler Währungsfonds Österreich seit Jahren eine Umschichtung der Steuerlast von den Arbeitseinkommen zu Vermögen empfehlen, wurde von der Großen Koalition bis dato mit einem Schulterzucken zur Kenntnis genommen. Doch nun reiht sich auch die EU-Kommission in den internationalen Chor der Mahner und Kritiker der heimischen Steuerpraxis ein. Der mit Abstand wichtigste Bestandteil der am gestrigen Montag in Brüssel vorgestellten Empfehlungen für die österreichische Wirtschafts- und Finanzpolitik ist nämlich der Ruf, die hohe Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit von Geringverdienern zu senken, „indem die Steuerlast auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen wie periodische Immobiliensteuern verlagert und in diesem Zusammenhang auch die Steuerbemessungsgrundlage aktualisiert wird“.

Dieser Ratschlag der Brüsseler Behörde betrifft den Zeitraum 2014/2015 – für eine Steuerreform gibt es also aus der Sicht der Kommission eineinhalb Jahre Zeit. Die Empfehlung ist Teil des sogenannten Europäischen Semesters – also der schärferen makroökonomischen Überwachung der EU-Mitglieder durch die Brüsseler Behörde, die am Höhepunkt der europäischen Schuldenkrise 2011 eingeführt worden war. Damals hatten 24 Länder ein Verfahren wegen eines übermäßigen Budgetdefizits am Hals. Seither ist die Zahl der Defizitsünder kontinuierlich gesunken. Derzeit gibt es nur noch elf Patienten, sechs EU-Mitglieder – darunter Österreich – wurden am Montag aus dem EU-Defizitverfahren entlassen. Für Österreich ausschlaggebend waren nach Ansicht der EU-Kommission die am 12. Mai nachträglich angekündigten „zusätzlichen einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen“.

„Vorbehaltlich einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung dieser Maßnahmen sieht die Haushaltsstrategie Österreichs für das Jahr 2014 keine geplante erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad [. . .] mehr vor“, heißt es in dem Kommissionsbericht. Für 2016 peilt Wien ein strukturelles Budgetdefizit von 0,45 Prozent des BIPs an, heuer und nächstes Jahr soll der Fehlbetrag im Staatshaushalt unter der Marke von drei Prozent des BIPs bleiben – auch wenn „der geplante Anpassungspfad in Richtung des mittelfristigen Haushaltsziels immer noch gewisse Risken hinsichtlich der Einhaltung“ birgt, wie die Kommission konzediert. Konsequenz: Brüssel empfiehlt eine „erhebliche“ Straffung der Haushaltsstrategie im Jahr 2015.

Doch zurück zum Steuersystem: Mit 24,7 Prozent des BIPs sei die Steuerbelastung der Arbeitseinkommen 2012 eine der höchsten in der EU gewesen. „Das unlängst verabschiedete Steuerpaket umfasst begrenzte Maßnahmen zur Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, nutzt jedoch nicht die Möglichkeiten für eine Verlagerung auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen, die auf der Grundlage von veralteten Katasterwerten erhoben werden“, hieß es am Montag.

Tadel für Frankreich

Mit besonderer Spannung wurden die Empfehlungen für Frankreich erwartet, das anhaltende Probleme mit der Budgetsanierung hat. Nach Ansicht der Kommission hegt Paris für 2015 zu optimistische Wachstumserwartungen von 1,7 Prozent. Die Bemühungen seien nicht konkret genug – und nicht ausreichend, um „die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2015 glaubwürdig zu gewährleisten“ – die EU geht für das kommende Jahr von einem Fehlbetrag von 3,4 Prozent des BIPs aus und rät zu „Einschnitten bei Kosten für Gesundheits- und Altersversorgung“.

Die EU-Kommission hat die heimischen Konsolidierungsbemühungen zur Kenntnis genommen und Österreich aus dem Defizitverfahren entlassen – dennoch rät die Brüsseler Behörde zu einem ambitionierten Budget 2015, um das mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von 0,45 Prozent des BIPs im Jahr 2016 zu erreichen. Besonders eindringlich empfiehlt die Kommission Österreich eine Steuerreform: Um die hohe Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit zu senken, sollten „weniger wachstumsschädliche Steuerquellen wie periodische Immobiliensteuern“ verstärkt erschlossen und in diesem Zusammenhang auch die „Steuerbemessungsgrundlage aktualisiert“ werden – also eine Verjüngungskur für die „veralteten Katasterwerte“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2014)

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