Verfassungsrechtler äußert Bedenken zu Hypo-Sondergesetz

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So ein Sondergesetz halte höchstens zwei Jahre, meint Jurist Mayer. Der Staat will Gläubigern von garantierten Hypo-Anleihen Geld wegnehmen.

Nächste Woche soll ein Sondergesetz zum Abbau der Hypo Alpe Adria fertig sein, mit dem Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) Gläubiger nachrangiger Anleihen mit Kärntner Landeshaftung zur Kasse bitten will. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer rechnet damit, dass betroffene Investoren einen solchen Haircut gerichtlich bekämpfen werden.

Die in Rede stehenden Papiere (900 Mio. Euro) sind mit einer Haftung des Landes Kärnten versehen. Mit dieser Garantie wurden sie einst praktisch risikolos, obwohl nachrangige Anleihen eigentlich das Gegenteil sind: Sie werden im Insolvenzfall nachrangig behandelt.

Welcher Rechtstitel?

Er wisse nicht, wie das funktionieren solle, sagt Mayer in den "Oberösterreichischen Nachrichten". "Mit welchem Rechtstitel nehme ich jemandem Geld weg, obwohl er nichts Unrechtes getan hat?" Die Investoren hätten sich innerhalb der geltenden Gesetze eben einen Vorteil verschafft.

Mayer rechnet mit Klagen von Gläubigern. Von einem drohenden "Aufmarsch der Anwälte" spricht ein Insider in der Zeitung. Inhaber von nachrangigen Hypo-Anleihen sind institutionelle Investoren wie Banken, Versicherungen, Fonds. "So ein Sondergesetz hält höchstens zwei Jahre", meint Mayer. Zuerst dürfte es eine zivilrechtliche Klage geben. Wenn sich die Republik auf das Sondergesetz berufe, komme der Gang zum Verfassungsgerichtshof. Die Politik wolle wohl vor allem ein Signal setzen, dass man alles versuche, um nicht nur die Steuerzahler bluten zu lassen.

Dem Bericht zufolge könnte es eventuell noch eine Verhandlungslösung mit den Investoren geben, sobald der Entwurf für das Sondergesetz vorliegt.

(APA)

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