Im letzten vollen Jahr ihres Bestehens brachte die Steuer aufs Erben deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Dafür stiegen die Einbringungen in Stiftungen stark.
WIEN. Bruno Rossmann lässt nicht locker. Zwar sind sich die Regierungsparteien seit Jahr und Tag darüber einig, dass die Erbschaftssteuer mit 1. August sang- und klanglos ausläuft. Der Finanz- und Budgetsprecher der Grünen hat trotzdem eine parlamentarische Anfrage an Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) gerichtet, in der er um Aufklärung in der Frage ersucht, wer denn im vergangenen Jahr wie viel vererbt und versteuert habe – und wie sich das im Vergleich zu anderen Jahren entwickelt habe.
Nun liegt die Beantwortung von Rossmanns Anfrage durch den Finanzminister vor. Und sie zeigt einen klaren Trend: Von Jahr zu Jahr wurden in den vergangenen Jahren immer mehr hohe Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers in Privatstiftungen „gerettet“ und somit der Erbschaftssteuer entzogen. Einzig eine fünfprozentige Eingangssteuer bei Einbringung des Vermögens fällt bisher an.
Drei Indizien für Stiftungstrend
Diese Entwicklung lässt sich aus drei Umständen deuten. Erstens steigt laut Rossmann der Wert der Vermögen, die in die Privatstiftungen eingebracht werden, seit Jahren deutlich an. Im Jahr 2003 waren es laut den angefragten Daten des Finanzministeriums noch 187 Mio. Euro gewesen. 2006 waren es schon 308 Mio. Euro. Und im vergangenen Jahr – dem vorläufig letzten, in dem die Erbschaftssteuer vom ersten bis zum letzten Tag gegolten hat – gar 495 Mio. Euro. Dem Fiskus brachte das 2007 immerhin 20,6 Mio. Euro an Stiftungseinbringungssteuer.
Der zweite Umstand, an dem man den Trend zur Stiftung ablesen kann, ist die sinkende Zahl der Erbschaftssteuer-Fälle in den höheren Vermögensklassen. So gab es in jeder einzelnen Klasse ab dem vererbten Betrag von 219.001 Euro im vergangenen Jahr deutlich weniger Fälle als im Jahr 2006. Zwar war 2006 möglicherweise ein statistischer „Ausreißer“. Schließlich gab es damals gleich fünf Erbfälle, bei denen mehr als 4,38 Mio. Euro vererbt wurden (die dann auch gleich 23 Prozent des gesamten Erbschaftssteueraufkommens in diesem Jahr einbrachten). Doch wenn es in fast allen höheren Einkommensschichten immer weniger Erbfälle gibt, dann liegt laut Rossmann der Schluss nahe, „dass es einen Trend zur Stiftung gibt“.
Drittens ist bemerkenswert, dass die unteren Erbsummengruppen (siehe Grafik) einen leicht steigenden Anteil der Erbschaftssteuer abliefern. Was logisch erscheint: Für kleine Vermögen zahlt es sich nicht aus, eine Stiftung zu gründen.
Und so werden in rund 94 Prozent aller Erbfälle Vermögen zwischen null und 43.800 Euro hinterlassen (und besteuert). Das ist einerseits für die Finanzbehörden aufwendig, andererseits bringt es ihnen nur rund 40 Prozent des Erbschaftssteueraufkommens. Je wohlhabender die Steuerpflichtigen werden, desto eher zahlt es sich für sie aus, ihr Vermögen in die Stiftung zu bringen. Und das dürfte, wie die der „Presse“ vorliegenden Daten vermuten lassen, nicht mehr nur Vermögen ab einer Mio. Euro betreffen, sondern auch schon solche ab 200.000 Euro.
Fachwissen ist in Pension
Darum möchten die Grünen die Erbschaftssteuer beibehalten; sie schlagen folgendes Modell vor: Statt der Vielzahl verschiedener Steuertarife, die vom Familienverhältnis abhängen, sollte es dann laut Rossmann nur eine Steuerklasse mit progressivem Tarif geben. Vermögen unter 200.000 Euro blieben steuerfrei, dann griffe ein Satz von zehn Prozent, der pro 100.000 Euro um fünf Prozent steigt. Der Höchsttarif der Grünen betrüge folglich 25 Prozent ab 500.000 Euro vererbtem Vermögen.
Allerdings hätte jede Partei, die die Erbschaftssteuer sanieren wollte, folgendes praktisches Problem: Niemand weiß, mit welchem tatsächlichen Wert man zu vererbende Grundstücke bei der Ermittlung der Steuer ansetzen sollte. Bisher galten bekanntlich Einheitswerte, die zuletzt in den 1970er Jahren festgesetzt worden waren, den realen Werten nicht mehr entsprachen und Grund für die Aufhebung der Steuer durch den Verfassungsgerichtshof im März 2007 waren.
Bloß sind die Finanzbeamten, die sich einst mit der Bewertung von Grund und Boden befassten, heute allesamt im Ruhestand. Und damit auch ihr Fachwissen.
AUF EINEN BLICK
Die Grünen haben Finanzminister Molterer gefragt, wie sich die Erbschaftssteuer in den letzten Jahren entwickelt hat. 2007 brachten 67.853 Fälle 84,6 Mio. Euro Steuereinnahmen. 52 Prozent davon stammten von nur 2628 Erbfällen über 58.400 Euro.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.05.2008)