Freie Meinungsäußerung: Kärntner Landeschef kann gegen SPÖ auch siegen.
Wien/Klagenfurt. Unfeine Worte stehen in der Politik auf der Tagesordnung. Die Grenzen der Meinungsfreiheit zu finden ist da nicht einfach. Eben diese Grenze muss aber ausgelotet werden, wenn Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider und SPÖ-Landesgeschäftsführer Gerald Passegger vor Gericht aufeinander treffen. Insbesondere im politischen Streit rund um den Hypo-Alpe-Adria-Verkauf schlägt das richterliche Pendel dabei einmal für und einmal gegen Haider aus.
So konnte Haider erfolgreich gegen die in einer Aussendung ergangene Behauptung Passeggers klagen: „Tilo Berlin und seine Hintermänner haben überhaupt mehr als 100 Millionen Euro beim Verkauf abkassiert und Jörg Haider hat dadurch seine Wahlkampfkasse gefüllt“. Das Landesgericht Klagenfurt erließ eine Einstweilige Verfügung gegen die SPÖ und Passegger (21 Cg 116/07d). Das Gericht ortete sowohl eine Ehrenbeleidigung als auch eine Kreditschädigung.
Auch in der zweiten Instanz blieb Haider erfolgreich (Oberlandesgericht Graz, 6 R 162/07a). Das OLG hielt fest, dass sich die Frage der freien Meinungsäußerung hier schon deshalb nicht stellt, „da es kein Recht der freien Meinungsäußerung auf der Basis unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt“. In der SPÖ-Aussendung werde ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten unterstellt, wofür es aber keine Anhaltspunkte gebe.
Selbst als Werturteil unzulässig
Auch der Oberste Gerichtshof (6 Ob 266/07x) urteilte gegen die SPÖ und verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Demnach müsste die SPÖ – selbst wenn die Äußerung ein Werturteil gewesen wäre – verlieren. Denn auch ein Werturteil, „das weit über das hinausgeht, was vernünftigerweise auf den Tatsachenkern zurückgeführt werden kann“, überschreite die Grenzen zulässiger Kritik.
Zu traurig muss Passegger freilich nicht sein: Schließlich entschied der OGH zuletzt, dass Passeggers Behauptung, Haider leiste „Beihilfe zur Vertuschung“ in Ordnung war (6 Ob 258/07w, „Die Presse“ berichtete am 22. April). Hintergrund: Ein kritischer Rohbericht des Rechnungshofs über die Kärntner Landesbank war publik geworden. Haider verdächtigte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer sowie die Fraktionsführer aller Parteien (bis auf das BZÖ), an der Indiskretion schuld zu sein – und brachte wegen Amtsmissbrauchs eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Darauf meinte Passegger, dass Haider mit dem Gang zu Gericht Beihilfe zur Vertuschung leisten wolle. Diese Behauptung beinhalte aber keinen strafrechtlichen Vorwurf, meinte der Oberste Gerichtshof. Und überspitzte Formulierungen seien in der politischen Auseinandersetzung zulässig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.05.2008)