Das Land Kärnten hatte gegen Herabsetzung von Partizipationskapital geklagt. Mangels Anfechtung des HV-Beschlusses bleiben Rechtswirkungen aber aufrecht
Im Jahr 2011 hat die Hypo Alpe-Adria einen Kapitalschnitt durchgeführt und das Grundkapital von zuvor 62,5 Mio. Euro um mehr als 43 Mio. auf 19 Mio. Euro und das vom Staat gezeichnete Partizipationskapital der alten Tranchen (2008 und 2009) von 1,11 Mrd. um 771 Mio. Euro auf knapp 340 Mio. Euro herabgesetzt. Das Land Kärnten hat dagegen geklagt und nun beim OGH gewonnen.
Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Herabsetzung von Partizipationskapital ohne vorherige Auflösung der Haftrücklage gesetzwidrig gewesen ist. Das klagende Land hatte mehrere Feststellungsbegehren gestellt, denen vom Erstgericht stattgegeben wurde. Das Berufungsgericht wies das Klagsbegehren ab, der OGH gab der Revision nun aber teilweise statt. Folgen hat diese Entscheidung allerdings keine. Denn mangels Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses - das Land hatte keine entsprechende Befugnis gehabt - bleiben dessen Rechtswirkungen aufrecht.
Die Republik musste wegen des Kapitalschnitts rund 700 Mio. Euro abschreiben, die Kärntner Landesholding 104 Mio. und das Land Kärnten 21 Mio. Euro. Land und Landesholding haben Widerspruch erhoben, das Geld ist trotzdem weg.
(APA)