Wie man Vermögen besteuern sollte

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Die Schweiz ist mit ihrem Modell der Vermögensteuer ein Sonderfall. Die meisten Länder setzen bei der Besteuerung von Besitztümern auf die Grundsteuer.

Wien. Ja, es stimmt. Die Schweiz hat eine Vermögensteuer im klassischen Sinn, die sich die SPÖ bei ihrem jüngsten Vorstoß auch als Vorbild genommen hat. So müssen in drei Kantonen (Obwalden, Wallis und Nidwalden) bereits Vermögen ab 75.000 Franken (61.500 Euro) versteuert werden. Die jährliche Steuerlast ist dabei mit sieben Franken pro Jahr etwa in Nidwalden noch eher gering. Bei größeren Vermögen kommen allerdings relativ hohe Steuerbeiträge zusammen. So müssen etwa in Waadt bei einem Vermögen von einer Million Franken bereits 6509 Franken pro Jahr gezahlt werden.

Und da die Schweiz auch Betriebsvermögen nicht von der Vermögensteuer ausnimmt, kommt auch in Summe ein ordentlicher Betrag zusammen: 5,5 Mrd. Franken oder 4,5 Prozent der gesamten Steuererträge stammten zuletzt aus der Vermögensteuer. Warum soll also in Österreich nicht funktionieren, was in der Schweiz so gut funktioniert, dürften viele fragen.

Zuallererst einmal hat die Schweiz trotz ihrer Vermögensteuer ein deutlich niedrigeres Steuerniveau als Österreich. Fließen hierzulande 45,3 Prozent des BIPs in Form von Steuern und Abgaben an den Staat, sind es in der Schweiz lediglich 28,3 Prozent. Besonders stark ist dieser Unterschied bei der Lohn- und Einkommensteuer (siehe nebenstehenden Artikel). Zudem ist die Vermögensteuer ein historisches Erbe: Bis in die 1920er-Jahre finanzierten sich die Kantone fast ausschließlich über Vermögensteuern. Seither wurden sie laufend reduziert.

Genf erlebte Abwanderung

Denn auch in der Schweiz ist die Vermögensteuer nicht unumstritten. Etwa, weil die Besteuerung von Betriebsvermögen dazu geführt hat, dass es zumindest innerhalb der Schweiz Abwanderungsbewegungen gegeben hat. „Genf hat den höchsten Steuersatz. Dort gibt es nahezu keine großen Firmen mehr“, sagt der Steuerexperte Gottfried Schellmann, der im Auftrag der SPÖ die Vermögensteuermodelle in Europa untersucht hat.

Doch nicht nur die Abwanderung sei eine Gefahr, meint IHS-Chef Christian Keuschnigg. Das größte Problem sei die Unflexibilität: „In einem schlechten Jahr muss die Steuer aus der Substanz gezahlt werden, in einem guten ist sie eigentlich sogar zu gering.“ Und dass eine Besteuerung ohne Hereinnahme von Firmenvermögen zu nennenswerten Erträgen führen kann, ist für Keuschnigg kaum vorstellbar. Er plädiert daher dafür, dass man sich bei der Besteuerung auf die Kapitalerträge konzentrieren sollte.

„Grundsätzlich sollten Entlastungen aber sowieso zuallererst einmal mit Einsparungen des Staates finanziert werden“, so der IHS-Chef. Will man aber auch eine Veränderung in der Steuerbasis – weg von der Besteuerung von Einkommen, hin zur Besteuerung von Kapital –, dann sollte dies am ehesten über eine Erhöhung der Grundsteuer erfolgen.

Diese Steuer ist in den meisten westlichen Ländern die wichtigste Kapitalsteuer. Um zu verhindern, dass Menschen ihre Wohnungen verkaufen müssen, wenn ihre Wohnviertel plötzlich hip werden und sie sich die Steuer nicht mehr leisten können, können die Sätze dabei auch gestaffelt sein, sagt Schellmann. So zahlt man etwa im holländischen Groningen für eine selbst bewohnte Wohnung 0,16 Prozent des Wertes pro Jahr. Wird die Wohnung aber vermietet, fallen 0,41 Prozent für den Vermieter und 0,33 Prozent für den Mieter an.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.06.2014)

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