Nach OGH-Urteil: Betroffener "Rauchersheriff" hört auf

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Symbolbild(c) Clemens Fabry / Die Presse
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Das Höchstgericht hatte "kein öffentliches Interesse an einer zusätzlichen 'Privatpolizei'" erkannt. Der Auslöser für das Urteil stellt nun nach 1000 Anzeigen seine Aktivitäten ein.

Ein "Rauchersheriff" hört auf, mit Anzeigen für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie zu kämpfen. "Das Recht auf rauchfreie Luft und körperliche Unversehrtheit ist offenbar in unserem Staat nichts wert", kritisierte der Mann, der anonym bleiben will, nach einem kürzlich publik gewordenen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das u.a. ein Lokalverbot gegen ihn als rechtens erachtet.

"Ich habe mich aufgrund des OGH-Urteils entschlossen, ab sofort alle meine Nichtraucherschutzaktivitäten einzustellen und keine Anzeigen mehr wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz zu erstatten", gab der "zurückgetretene Rauchersheriff" der Austria Presse Agentur bekannt. Der OGH bewerte das Hausrecht eines Gastronomen höher als den Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch.

"Konsequentes Anzeigen von Verstößen gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen wird vom OGH mit übertriebenem Eifer und Privatpolizei in Verbindung gesetzt." Er habe jedenfalls durch rund 1000 Anzeigen zu einer leichten Verbesserung der Situation in der Gastronomie beigetragen, was zugleich "dem Staat auch geschätzte 300.000 Euro an Strafgeldern gebracht" habe. Er selbst sei "durch den verlorenen Prozess finanziell ruiniert".

Der OGH hat "kein öffentliches Interesse an einer zusätzlichen 'Privatpolizei'" erkannt. Ein gegen den Mann verhängtes Lokalverbot hatte durch alle rechtlichen Instanzen "gehalten".

(APA)

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