Verhandlungen: Mehr Geheimschutz im Parlament

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In zwei Wochen soll laut Prammer die neue Geheimschutz-Regelung im Hohen Haus stehen. Bis Mitte Juli will man sich auch auf die U-Ausschuss-Reform einigen.

Wien. Wie sie genau aussehen wird, ist zwar noch offen. Aber zumindest das Datum, an dem die neue Geheimschutz-Verordnung verkündet werden soll, ist fix: „Am 24. Juni wird sie stehen“, sagte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) am Dienstag. Am Vormittag hatten die Nationalratspräsidenten zusammen mit den Klubobleuten darüber noch heftig debattiert. In zwei Wochen wolle man das Thema bei einer Sonder-Präsidiale mit „open end“ fertig verhandeln. Ob der Termin tatsächlich eingehalten werden kann, ist allerdings offen: Denn die Opposition kritisiert die neuen Pläne scharf.

Strengerer Persönlichkeitsschutz

Doch was ist das für eine Verordnung – und warum wird jetzt darüber diskutiert? Auslöser ist unter anderem die Reform des Untersuchungsausschusses, über der im Parlament gebrütet wird. Die Opposition fordert, dass die Einsetzung von U-Ausschüssen zum Minderheitenrecht wird. Die Koalition will dies aber nur erlauben, wenn ein strengerer Persönlichkeitsschutz herrscht. So könne man eher vermeiden, dass Zeugenbefragungen zu Tribunalen verkommen.

Der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) hat daher ein Papier ausgearbeitet, das die Geheimhaltung von Akten und Dokumenten im Parlament durch unterschiedliche Vertraulichkeitskategorien regeln soll. Am Wochenende wurde er dafür aus der Opposition heftig kritisiert – auch, weil die vorgeschlagenen Regelungen strenger als das Amtsgeheimnis sind, das die Regierung eigentlich abschaffen will.

Prammer verteidigte Kopf am Dienstag wiederum: Die Arbeit des Parlaments sei grundsätzlich öffentlich. Aber es gebe Situationen, die Ausnahmen erfordern – etwa laufende Ermittlungen. Andere Parlamente hätten längst eine solche Regelung.

Möglich wäre es also, dass es bald (wie SPÖ und ÖVP am Dienstag gemeinsam vorschlugen) vier Vertraulichkeitsstufen für Dokumente gibt: „Eingeschränkt“ wäre eine Information, wenn ihre Weitergabe für vom Amtsgeheimnis (oder von der Nachfolgeregelung) geschützte Interessen „nachteilig“ sein könnte. „Vertraulich“ wäre sie, wenn bei Veröffentlichung Schaden drohen würde. Droht „schwerer Schaden“, dann wäre die Information „geheim“, bei „äußerst schwerem Schaden“ wäre sie „streng geheim“. Nicht klassifizierte Dokumente wären öffentlich.

Eingestuft würden die Unterlagen vom „Urheber der Unterlage“, also etwa der Regierung. Prammer kann sich allerdings vorstellen, dass das Parlament diese Kategorien nachprüfen kann. Ein letztes Urteil könnte der Verfassungsgerichtshof fällen.

Die Einigung in Sachen U-Ausschuss ist (auch) von dieser Regelung abhängig. Mitte Juli wäre allerdings für Prammer für die Reform denkbar. Im Herbst könnte dann bereits ein U-Ausschuss stattfinden.

Prammer: Alle Sitzungen öffentlich

Annäherung gebe es auch in der Vorsitzfrage bei U-Ausschüssen: Es laufe auf die Nationalratspräsidenten hinaus, meinte Prammer. Eventuell mit einem Ermittlungsbeauftragten mit richterlicher Erfahrung.

Kopf forderte in seinem Papier auch Regelungen für den Umgang mit sozialen Medien in Ausschüssen. Diese Debatte wurde auf Herbst verschoben. Wobei Prammer am Dienstag bereits dafür plädierte, alle Ausschusssitzungen öffentlich zu machen. (ib)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2014)

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