Causa Hartmann: War Ostermayers Gutachter befangen?

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Die Anwälte von Matthias Hartmann haben Thomas Angermair, jenen Anwalt, den Kulturminister Ostermayer in der Causa Hartmann mit einem Gutachten beauftragt hatte, bei der Rechtsanwaltskammer Wien angezeigt.

Die Rechtsanwälte von Matthias Hartmann haben beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien eine Anzeige gegen Thomas Angermair eingebracht.

Dabei handelt es sich um jenen Rechtsanwalt, den Kulturminister Josef Ostermayer, also formal betrachtet das Bundeskanzleramt, Anfang März beauftragt hatte zu prüfen, ob Burgtheaterdirektor Hartmann oder den Aufsichtsrat des Theaters eine arbeits-, schadenersatz- und gesellschaftsrechtliche Verantwortung träfe. Das Ergebnis des Gutachtens ist allseits bekannt. Angermair kam darin zu dem Schluss, dass Hartmann seines Amtes zu entheben sei, dem Aufsichtsrat jedoch kein rechtswidriges Verhalten anzulasten sei. Am 11. März folgte Ostermayer dem Rat „seines“ Anwalts. Hartmann wurde von ihm abberufen und Georg Springer sprach als Chef der Bundestheater-Holding die Entlassung aus.

Dass Hartmann und seine Anwälte die Entlassung für rechtswidrig halten, ist bekannt. Neu ist, dass Angermairs Verhalten womöglich disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen könnte. „Angermair hätte diesen Auftrag niemals annehmen dürfen“, sagt Georg Schima, der Rechtsanwalt von Hartmann. Denn Angermair sei nur wenige Monate zuvor schon von Hartmann in dieser Causa um rechtliche Hilfe gebeten und ins Vertrauen gezogen worden.

Nach der Entlassung von Silvia Stantejsky, der früheren kaufmännischen Geschäftsführerin der Burg, habe sich Hartmann in einer „belastenden und rechtlich schwierigen Situation“ befunden, denn die Konflikte zwischen der Bundestheater-Holding und dem Burgtheater hätten sich immer deutlicher gezeigt. Ein gemeinsamer Freund empfahl ihm deshalb, sich an den „kunstaffinen Anwalt“ Angermair zu wenden. Das tat Hartmann auch. Nachdem er Angermair am 23.11. in einem SMS um ein Gespräch gebeten hatte, reagierte der Anwalt prompt. Schon einen Tag später, an einem Sonntag, kam Angermair zu Hartmann nach Hause. Der damalige Burgtheater-Direktor, das geht aus der Disziplinaranzeige hervor, habe Angermair in einem rund 45 Minuten dauernden Gespräch seine Situation geschildert. Der Anwalt soll zugehört und und erst gegen Ende des Gesprächs sinngemäß Folgendes gesagt haben: Er müsse sich überlegen, wie er Hartmann helfen könne, da er früher schon die Burg vertreten habe. Sollte es zu einem Prozess „Burg gegen Hartmann“ oder „Hartmann gegen Burg“ kommen, wolle er die Burg und nicht Hartmann vertreten. Im Hinausgehen soll Angermair Hartmann noch wörtlich folgende Frage gestellt haben: „Gibt's noch irgendetwas, was ich wissen muss?“ Hartmann soll anlässlich der Brisanz dessen, was er noch auf dem Herzen hatte, gezögert haben. Die Worte „Keine Sorge, ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht, mir können Sie alles erzählen“ dürften Hartmann dann zum Reden gebracht haben – und er erzählte Angermair noch, „dass er draufgekommen sei, dass es ein ungelöstes steuerliches Thema im Zusammenhang mit seinen Vorbereitungshonoraren gebe“. Danach verließ Angermair das Haus Hartmanns. Zu weiteren Gesprächen zwischen den beiden kam es nicht mehr.

Doch für keinen der beiden war die Causa damit erledigt. Hartmanns Situation spitzte sich in den folgenden Wochen immer mehr zu. Und Angermair wurde zwar nicht von der Burg zu Rate gezogen (in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wird CMS von dem Theater beauftragt), dafür von Kulturminister Ostermayer. Bei der Begründung seines Schritts, sich von Hartmann zu trennen, berief sich der Minister neben den vorliegenden Fakten auch stets auf Angermairs Rechtsgutachten.

„Ich sehe keinen Konflikt“

Und wie beurteilt Rechtsanwalt Angermair die Angelegenheit? Auf die Frage, ob er keinen Interessenskonflikt darin gesehen habe, den Auftrag des Kulturministers anzunehmen, obwohl er wenige Monate zuvor schon von Hartmann in dieser Angelegenheit ins Vertrauen gezogen worden sei, sagte Angermair gegenüber der „Presse“ am Mittwoch: „Das muss man sich immer genau überlegen. Letztlich habe ich kein Mandat für Hartmann übernommen. Deshalb sehe ich keinen Konflikt.“ Ob er Ostermayer Anfang März darüber informiert habe, dass es schon ein Gespräch in Hartmanns Haus gegeben habe? „Mit dieser Frage überfordern Sie mich jetzt“, so die Antwort Angermairs.

Der Pressesprecher von Ostermayer sagte gegenüber der „Presse“, dass man Angermair vor der Beauftragung ausdrücklich gefragt habe, ob aufgrund seiner vorherigen Tätigkeiten für das Burgtheater irgendein Interessenskonflikt vorliegen könne. Angermair habe das verneint.

Angermair wusste am Dienstag noch nichts von der Anzeige. Ob sein Verhalten rechtlich bedenklich ist, wird nun die Rechtsanwaltskammer Wien entscheiden. Fest steht, dass ein Anwalt, sobald er von einem potenziellen Klienten ins Vertrauen gezogen wird, an die anwaltliche Verschwiegenheit gebunden ist, und zwar unabhängig davon, ob er das Mandat annimmt oder nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2014)

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