Experten: Überwachung schreitet voran

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Die Überwachung am Arbeitsplatz nimmt zu. Öffentlich gewordene Fälle seien nur die Spitze des Eisbergs, sagen Experten in der "Rechtspanorama"-Debatte.

Wien. Die Überwachung am Arbeitsplatz hat sich in letzter Zeit verstärkt – da ist sich Gerda Heilegger, Expertin in der Arbeiterkammer Wien, sicher. „Ich merke eine Zunahme der Fälle“, sagte Heilegger bei der im Zuge der Reihe „Rechtspanorama am Juridicum“ veranstalteten Debatte am Montagabend. Dabei sei nur die Spitze des Eisbergs sichtbar: Meistens würden Personen sich erst nach Ende des Dienstverhältnisses an die Beratung wenden.

Öfters werden Überwachungen daher vom Betriebsrat ans Gericht gebracht. Denn die Einführung von Kontrollen gegen Arbeitnehmer muss vom Betriebsrat vorab genehmigt werden, wenn diese die Menschenwürde berühren. Sonst kann der Betriebsrat auf Unterlassung klagen. Geklärt werden muss dann, ob eine Überwachung die Menschenwürde verletzt. Freilich gebe es von den Unternehmen ein Interesse an der Überwachung ihrer Angestellten, berichtete Bernhard Gruber, Arbeitsrechtsexperte in der Wirtschaftskammer Wien. So werde öfters von Arbeitgebern die Frage an ihn herangetragen: „Die Telefonrechnung ist so hoch, kann ich mir das näher anschauen?“

Die Überwachung des Telefons wird übrigens am Arbeitsplatz sehr gerne und oft angewandt. Gerhard Kuras, Hofrat des Obersten Gerichtshofs und Vize-Vorsitzender der Datenschutzkommission, berichtete wie man solche Konflikte friedlich lösen kann. So sei ein Fall im Telefon-Marketing gerichtsanhängig gewesen, bei dem die Vorgesetzten heimlich mithören konnten. Der Streitfall wurde einvernehmlich gelöst, indem man ein Lämpchen zwischenschaltete. Am Leuchten des Lämpchens können die Telefonisten nun erkennen, wann der Vorgesetzte mithört.

Für Wolfgang Brodil, Arbeitsrechts-Professor der Uni Wien, ist klar: „Was der Mensch machen kann, das macht er irgendwann – auch wenn es noch so sinnlos ist“. Brodil rügte, dass der Datenschutz „ein Stiefkind der Wissenschaft“ ist. Und er legte an einem Beispiel dar, wie unterschiedlich die generelle Überwachungs-Debatte verläuft. Bei der Geschäfts-Kamera, die zur Identifizierung der Täter bei der Prügel-Attacke auf den Wiener Bezirkspolitiker Gottfried Natschläger beitrug, habe niemand gegen die Aufnahmen protestiert. Dabei hätte diese Kamera zwar den Eingang des Geschäfts filmen dürfen, aber nicht das umliegende Areal, in dem die Attacke passierte.

„Freiheit hat ihren Preis“

„Freiheit hat ihren Preis“, betonte Verfassungsrechtler Manfred Stelzer von der Uni Wien. Die Frage sei, welchen Preis die Gesellschaft dafür bezahlen möchte: Wenn sie dafür nichts bezahlen wolle, dann werde die Gesellschaft auch keine Freiheit mehr haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2008)

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